
Verbindliche Standards statt Flickenteppich
In Berlin wird die Altenhilfe künftig gesetzlich verbindlich geregelt. Ob das Modell Vorbild für das Saarland sein kann, war Thema beim Landesseniorentag. Zudem kündigte Sozialminister Jung ein Seniorenbeteiligungsgesetz an.

Ein betreuter Mittagstisch in Kirkel, ein Bürgerbus in Wallerfangen, Seniorenpaten in Saarlouis – die Angebote für ältere Menschen im Saarland gleichen einem Flickenteppich. Dass die Altenhilfe auch anders aufgestellt werden kann, zeigt das Land Berlin: Es plant unter dem sperrigen Namen Altenhilfestrukturgesetz als erstes Bundesland, die Altenhilfe ab 2027 zur Pflichtaufgabe in den 12 Berliner Bezirken zu machen und dafür verbindliche Vorgaben festzulegen. Dieser Vorstoß war ein Schwerpunktthema des Landesseniorentages, zu dem der Vorsitzende des Landesseniorenbeirats und VdK-Landesvorstandsmitglied Wolfgang Steiner im Oktober eingeladen hatte.
Reform der Altenhilfe
Zum Hintergrund: Die Altenhilfe soll Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, verhindern und Selbstbestimmung sowie Selbsthilfe stärken. Rechtsgrundlage ist der Paragraf 71 des zwölften Sozialgesetzbuches. Da es sich um eine Soll-Vorschrift handelt, wird sie von finanzklammen Kreisen und Kommunen, die für die Umsetzung zuständig sind, oft als freiwillige Leistung behandelt. Was dazu führt, dass die Angebote für Senioren regional sehr unterschiedlich sind, wie Norbert Theobald, Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, kurz BAGSO, erklärte. „Ein gutes Leben im Alter darf nicht vom Wohnort oder vom guten Willen einer Kommune abhängen“, betonte Theobald.
Einen verbindlichen Rahmen für die Altenhilfe zu schaffen, wie es Berlin vorhat, sieht er als absolut notwendig, da Altenhilfe aus seiner Sicht einen präventiven Charakter hat. Ziel sei eine anlasslose, erreichbare und individuelle Beratung – am besten, bevor ältere Menschen pflege- und somit hilfebedürftig werden. Vor dem Hintergrund, dass das Saarland zu den Ländern mit einer überalterten Bevölkerung gehöre, sei eine verlässliche Infrastruktur für das Älterwerden unerlässlich, so Theobald. Dazu gehört aus Sicht der BAGSO eine kommunale Steuerung mit kleinräumiger Bedarfsplanung zur Schaffung von Begegnungsorten, sozialen Netzwerken und zur Verbesserung von Mobilität und digitaler Teilhabe.
Im Land Berlin, in dem jeder Vierte über 60 Jahre alt ist, haben ältere Menschen ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie im Bundesschnitt: Fast jeder Fünfte ist betroffen, ähnlich wie im Saarland. Hinzu kommt, dass mehr als die Hälfte der Menschen über 80 Jahre allein leben und von Unterversorgung sowie Einsamkeit bedroht sind, wie Dr. Anja Ludwig von der Berliner Senatsverwaltung ausführte. Zudem leiden knapp zwei Drittel der Menschen ab 60 Jahren an mindestens einer chronischen Erkrankung; ein Teil davon sogar an mehreren, was zu einer steigenden Pflegebedürftigkeit führe.
Heterogene Praxis
Die „heterogene Praxis“ in der Altenhilfe aufzubrechen und einheitliche Standards und gleichwertige Lebensverhältnisse unabhängig vom Bezirk vorzuhalten, war das Ziel des Altenhilfestrukturgesetzes, das 2023 beschlossen wurde. Die mangelnde Umsetzung der Altenhilfe in Berlin lag laut Ludwig an unklaren Standards, weitverbreiteter Unkenntnis über den Inhalt des Gesetzes, der Fehlinterpretation als rein freiwillige Leistung sowie einer unübersichtlichen Finanzierung und Praxis der Bezirke.
Durch die von Berlin finanzierten Rechtsexpertisen habe Berlin wichtige Vorarbeit geleistet, von der andere Bundesländer profitieren könnten, so Ludwig. Dass Berlin bei dem Thema Altenhilfe vorangeht, liegt ihrer Ansicht nach am großen Respekt und Einfluss des Berliner Landesseniorenbeirats, dessen Selbstbewusstsein durch ein bereits vor 20 Jahren eingeführten Seniorenmitwirkungsgesetz gestärkt worden sei.
Beteiligungsgesetz in Planung
Auch im Saarland soll die Mitwirkung von Senioren verbessert werden, kündigte Sozialminister Dr. Magnus Jung in seiner Eröffnungsrede an. Demnach gebe es bereits einen ersten Referentenentwurf für ein Seniorenbeteiligungsgesetz, das demnächst mit dem Landesseniorenbeirat beraten werden soll. Damit würde eine jahrelange Forderung des VdK Saarland endlich umgesetzt. So hatte Wolfgang Steiner seit Jahren kritisiert, dass Seniorenbeiräte in Kommunen zu Belangen, die sie betreffen, in Räten und Ausschüssen nicht gehört werden müssen.
Auch einem Altenhilfestrukturgesetz nach Berliner Vorbild zeigte sich der Minister nicht abgeneigt. „Darin liegt eine große Chance. Die Betreuung älterer Menschen in saarländischen Kommunen und Kreisen würde nach den gleichen Standards erfolgen. Alle Senioren hätten die gleichen Voraussetzungen, egal ob sie in Saarbrücken oder Bliesransbach leben“, betonte Wolfgang Steiner.
Mit dem Projekt Saar66 will die saarländische Landesregierung drohenden Versorgungslücken begegnen, die durch den Wegfall familiärer Netzwerke entstehen, indem Menschen mit Pflegebedarf durch eine Stärkung ehrenamtlicher Strukturen und den Ausbau sogenannter sorgender Kommunen („Caring Communities“) unterstützt werden. Aus Sicht der BAGSO dient Saar66 als Labor, während ein Altenhilfestrukturgesetz den dauerhaften Rahmen schaffen könnte, so Norbert Theobald – denn eine dauerhafte Infrastruktur sei auf eine verlässliche Finanzierung angewiesen.



