Pflege und Gesundheit
Auf dieser Seite stellen wir unsere Patientenberatung vor, beantworten häufige Fragen von Pflegebedürftigen und informieren über die Nachbarschaftshilfe.
VdK-Patientenberatung
Das Gesundheitssystem ist für Patienten oft unübersichtlich - der VdK Saarland hilft durch fachkundige Beratung. Der Medizin-Jurist Gerhard Fritz bietet jeden Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr, seine Sprechstunde für VdK-Mitglieder an.
Der ehrenamtliche VdK-Patientenberater informiert kostenlos über folgende Themen:
- Arzthaftungsrecht („Welche Möglichkeiten hat der Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler durch Arzt oder Klinik?“)
- Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Nachbarschaftshilfe
Über den monatlichen Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung der Wohnung, Erledigung der Einkäufe, Reinigung der Wäsche und Essenszubereitung sowie Botengänge abrechnen. Nicht abrechnungsfähig sind beispielsweise die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen oder Handwerkerleistungen.
Nachbarschaftshelfer können Freunde, Bekannte oder Nachbarn sein. Sie dürfen keine Tätigkeit als Pflegeperson bei der pflegebedürftigen Person ausüben, nicht mit dieser bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht zusammenwohnen. Voraussetzung zur Registrierung ist jetzt nur noch ein Führungszeugnis, der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung und eine Hygienebelehrung.
Registrierung erforderlich
Die Helfer müssen sich beim Sozialministerium registrieren lassen:
Häufige Fragen zur Pflege
Die Externer Link:Pflegestützpunkte des Saarlandes informieren über medizinische und pflegerische Angebote in der Region und zustehende Hilfen der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beraterinnen und Berater erstellen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Hilfeplan.
Das Externer Link:Pflege Portal Saar veröffentlicht je nach Pflegeleistung (Tages-, Kurzzeit- und in der Langzeitpflege) und Landkreis eine Übersicht der Einrichtungen und Kapazitäten. Auch ambulante Dienste werden gelistet.
Was jeder Pflegebedürftige für einen Platz in einer Einrichtung zahlen muss, setzt sich aus dem pflegebedingten Eigenanteil (EEE), den Investitionskosten und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen. Die Saarländische Pflegegesellschaft bietet auf der Seite Externer Link:Fragen zur Pflege eine Übersicht der einzelnen Kostensätze sowie eine Liste mit den aktuellen Preislisten der jeweiligen Pflegeheime. Um den monatlichen Eigenanteil zu berechnen, muss der "EEE"-Wert (einrichtungseinheitliche Eigenanteil) mit dem Wert 30,42 multipliziert werden.
Pflegebedürftige können die Sozialleistung "Hilfe zur Pflege" bei den Sozialämtern beantragen, wenn das Einkommen oder Vermögen nicht zur Kostendeckung ausreicht und vorrangige Leistungsträger wie die Externer Link:Pflegeversicherung dies nicht abdecken. Damit trägt das Sozialamt den Eigenanteil der Pflegekosten, den Betroffenen bleibt nur ein "Taschengeld".
Menschen am Lebensende haben einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie wird ärztlich verordnet und von der Externer Link:Krankenkasse erstattet. Ein Team aus Ärzten, Pflegekräften und sozialen Fachkräften betreut Patienten in ihrem häuslichen Umfeld oder auch im Pflegeheim. Zu den Angeboten können Sie sich beim Verband der Ersatzkassen Externer Link:vdek informieren.
Infos zum Thema Hospiz gibt es beim Externer Link:Hospizlotsen und bei der Externer Link:LAG Hospiz Saarland. Eine Übersicht zu Hospizdiensten im Saarland finden Sie Externer Link:hier.