Darum lohnt sich eine Mitgliedschaft

Mit über 60.000 Mitgliedern ist der Sozialverband VdK Saarland die größte Interessenvertretung für soziale Gerechtigkeit im Saarland. Werden auch Sie Teil dieser starken Gemeinschaft!

Vorteile für VdK-Mitglieder

  • Beratung zu Fragen rund um das Sozialrecht
  • Rechtsvertretung bis zum Landessozialgericht
  • Interessensvertretung in der Politik
  • Regelmäßige Informationen zu Entwicklungen im Sozialrecht und in der Sozialpolitik
  • VdK-Zeitung und Newsletter
  • Vielfältige Veranstaltungsangebote in den Kreis- und Ortsverbänden 
  • Fortbildungen zur Unterstützung des Ehrenamts
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Fragen rund um die Mitgliedschaft?

Unser Mitglieder-Service hilft Ihnen gerne weiter. 

Telefonisch unter (0681) 58459-310 oder per Mail an Externer Link:mitglieder.saarland@vdk.de

Unsere Mitgliedsbeiträge

Einzelbeitrag  Familienbeitrag
monatlich 6 Euro monatlich 9,50 Euro
Mitglieder, die die VdK-Zeitung zusätzlich zehn Mal im Jahr in gedruckter Form erhalten möchten, zahlen einen um 0,25 € erhöhten Beitrag

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Vom Familienbeitrag profitieren Ehepaare (und deren Kinder), Lebenspartner (und deren Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern. Voraussetzung ist, dass die Familien in häuslicher Gemeinschaft leben. Für Kinder wird die Familienmitgliedschaft gewährt, solang ein Kindergeldanspruch besteht.

Nutzen Sie dazu einfach eine Beitrittserklärung, die Sie im Externer Link:Download-Bereich finden. Sie können auf jeder Beitrittserklärung sich selbst als bestehendes Mitglied angeben und den Partner als Neu-Mitglied benennen.

Der Sozialverband VdK Saarland e.V. ist beim Finanzamt Saarbrücken als gemeinnützige Organisation anerkannt. Somit können Spenden und Mitgliedsbeiträge an den VdK Saarland von der Steuer abgesetzt werden. + Link zu Bescheinigung-Download vereinfachter Spendenabzug

Der VdK hat für mich ein Cannabis-Medikament erkämpft, das gegen meine starke Appetitlosigkeit hilft. Endlich kann ich wieder normal essen und mein Gewicht halten. Ich kann nur jedem raten, nicht aufzugeben und bin dem VdK sehr dankbar.

Hildtraud Tappert , VdK-Mitglied

Erfolgsgeschichten

News-Karussell
Eine ältere Frau sitzt auf einem Sofa, hat den Kopf gesenkt und hält sich die Hände vor das Gesicht. Sie sieht erschöpft oder traurig aus.
Kategorie Erfolgsgeschichte Erwerbsminderungsrente Gesundheit

Voll erwerbsgemindert wegen Narkolepsie

Der VdK Saarland hat in einem Widerspruchsverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) eine volle Erwerbsminderung wegen Narkolepsie durchgesetzt. Das VdK-Mitglied erhielt eine Renten-Nachzahlung in Höhe von 35 .450 Euro.

Das elektrische Rollstuhlzuggerät von Bernd Orth auf einer grünen Wiese
Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Teilhabe

VdK erstreitet Kostenübernahme für Handbike

Aus der Rechtsberatung: Eine Krankenkasse lehnt einen Antrag für ein Handbike ab und empfiehlt stattdessen einen E-Rollstuhl – der Patient, der Multiple Sklerose hat, will nicht zur Passivität gezwungen werden und wendet sich an den VdK.

Das Symbolfoto zeigt einen Schweißer bei der Arbeit.
Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Gesundheit

Erfolg für den VdK: Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Der VdK Baden-Württemberg und die Bundesrechtsabteilung des VdK haben auf dem Klageweg erreicht, dass die Kehlkopfkrebserkrankung eines Mitglieds als Berufskrankheit anerkannt wird – obwohl der Mann stark rauchte.

Das Foto zeigt Ines Becke am Steuer ihres umgebauten Autos.
Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Teilhabe

Behindertengerechter Kfz-Umbau: Dank VdK wieder mobil

Für die kleinwüchsige Ines Becke aus dem oberfränkischen Himmelkron ist ein eigenes Fahrzeug wichtig für die Teilhabe. Als der Bezirk Oberfranken die Kosten für Anschaffung und Umbau nicht übernehmen wollte, wandte sie sich an den VdK.

Eine Physiotherapeutin wendet einen speziellen Griff am Bein einer Patientin an und macht eine Lymphdrainage
Kategorie Erfolgsgeschichte Gesundheit Hilfsmittel

Kompressionsgerät erstritten: Kasse lenkt erst ein, als der VdK klagt

Die Krankenkasse verweigert Ursula Diller mehrfach ein Kompressionsgerät, mit dem sie ihre Erkrankung der Lymphgefäße auch zu Hause behandeln kann. Erst als der VdK NRW vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung klagt, wendet sich das Blatt.