Kategorie Gesundheit

„Die Betreuungsverfügung ist der sicherste Weg“

Wer soll meine Angelegenheiten regeln, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin? VdK-Patientenberater Gerhard Fritz rät zur Betreuungsverfügung, um Missbrauch bei der Verwaltung des Vermögens zu verhindern. Denn der Betreuer wird vom Gericht eingesetzt und kontrolliert.

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Was bedeutet Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht, die früher Generalvollmacht hieß, ermächtige ich eine Person, meine Angelegenheiten zu regeln. Ich gebe ihr also die volle rechtliche Macht. Deshalb besteht eine große Missbrauchsgefahr, denn der Bevollmächtigte kann letztlich ohne Kontrolle schalten und walten, wie er möchte – auch zum Nachteil des Vermögens des Vollmachtgebers. 

Was bedeutet Betreuungsverfügung?

Hier wird eine Person des Vertrauens benannt, die vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll, wenn eine Betreuung notwendig wird. Das Gericht ist an diese Anweisung gebunden, sofern es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderläuft.

Wozu raten Sie?

Die Betreuungsverfügung ist der sicherste Weg gegenüber der Vorsorgevollmacht und unkompliziert: Die Vertrauensperson reicht die Unterlagen beim Betreuungsgericht ein und von dort aus wird alles Notwendige veranlasst. Idealerweise kombiniert man die Betreuungsverfügung mit einer Patientenverfügung. Der Betreuer erhält davon eine Kopie und muss meine darin festgehaltenen Wünsche umsetzen für den Fall, dass ich schwer krank und am Lebensende bin.

Wie kommt eine Betreuung überhaupt zustande?

Das Betreuungsrecht sieht vor, dass der Betroffene vor einem Beschluss durch das Gericht angehört wird – diese „Inaugenscheinnahme“ erfolgt in der Regel durch den Betreuungsrichter. Das Gericht entscheidet auch über die Aufgaben des Betreuers und den Umfang der Vertretungsbefugnis, in der Regel aufgrund von ärztlichen Gutachten. Vor der richterlichen Bestellung kann ein Betreuer nicht tätig werden. 

Viele haben Scheu, das Gericht einzuschalten.

Dies ist aber völlig unbegründet: Die Vorteile überwiegen bei Weitem, da der Betreuer unter externer Kontrolle steht – mit dem Ziel, Vermögen und Person des Betreuten zu schützen. Bei größeren Geldüberweisungen muss das Betreuungsgericht informiert werden. Beim Verkauf einer Immobilie prüft das Gericht, dass es sich nicht um eine verdeckte Schenkung handelt – wenn also ein Haus massiv unter Wert verkauft würde. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine fremde Person als Betreuer eingesetzt werden kann.

 Welche Missbrauchsfälle haben Sie erlebt?

Ob Kinder, Nachbarn, Freunde oder andere Verwandte – es kommt oft vor, dass das Vermögen verschleudert wird, für Autos, Schmuck, einen Fernseher oder den Garten. Im schlimmsten Fall werden Schulden gemacht. Viele Leute sind verzweifelt, wenn sie realisieren, welche Macht sie aus der Hand gegeben haben. Deshalb rate ich immer zur Betreuungsverfügung, weil dann das Betreuungsgericht involviert ist. Schließlich soll der Betreuer ja in der Lage sein, Verträge zu kündigen, Überweisungen zu machen oder das Pflegeheim zu bezahlen – aber eben nicht ohne Kontrolle. 

Welchen Stand hat ein Betreuer im Vergleich zum Bevollmächtigten? 

Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber der Vorsorgevollmacht: Ein Betreuer übt ein Amt aus und bekommt einen Ausweis, also ein amtliches Dokument. Der Bevollmächtigte hat nur ein Stück Papier mit einer Unterschrift. Bei einer ärztlichen Behandlung muss sich ein Arzt mit dem Betreuer auseinandersetzen, nicht aber in gleichem Maße mit dem Bevollmächtigten. Ärzte können das Betreuungsgericht anrufen, wenn sie der Meinung sind, dass die bevollmächtigte Person nicht zum Wohl des Patienten handelt. Es kann sogar passieren, dass Vorsorgevollmachten vom Betreuungsgericht als ungültig erklärt werden. 

Kann eine Verfügung wieder aufgehoben werden?

Bei der Betreuungsverfügung kann sich der Betroffene an das Betreuungsgericht wenden, um diese aufheben zu lassen. Eine Betreuung ist zunächst zeitlich begrenzt, eine Vollmacht nicht. Wenn der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht nicht herausgibt, hat die Vollmacht gebende Person schlechte Karten und muss vor Gericht dagegen vorgehen. Das kann Jahre dauern. Hier lauert eine weitere Missbrauchsgefahr. 

Eine Vorsorgevollmacht ist also mehr als ein Stück Papier?

Es ist eine Vollmacht, mit der der Bevollmächtigte im Grunde machen kann, was er will, denn es gibt keine richterliche Begleitung oder Kontrolle. Und sie gilt ab dem Moment, in dem ich diese aus der Hand gebe. Der Betreuer hingegen wird erst eingesetzt, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten zu regeln. Deshalb ist sie sicherer. Es gibt aber keine Ideallösung. In beiden Fällen ist eine fremde Person berechtigt, Entscheidungen über mein Vermögen zu treffen. Darum ist Wachsamkeit geboten.