Ganztag an Förderschulen: VdK fordert verlässliche Angebote
Anlässlich der heutigen Debatte im Bildungsausschuss des Landtags zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Förderschulen fordert der Sozialverband VdK Saarland eine systematische, flächendeckende Ausweitung.
„Jedes saarländische Kind hat das Recht auf eine Nachmittags- und Ferienbetreuung – unabhängig von der Schulform oder dem Förderbedarf. Es darf nicht länger von Elterninitiativen oder der Kooperationsfähigkeit kommunaler Akteure abhängen, ob eine Förderschule ein entsprechendes Angebot vorhält. Modellprojekte reichen nicht mehr aus“, sagt die VdK-Landesvorsitzende Dagmar Heib.
Der Sozialverband VdK Saarland ist besorgt, dass die Chance verpasst wird, mit der Anpassung der Förderschulverordnung entsprechende Weichen zu stellen, um ein landesweites Angebot zu schaffen. „Während Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf an Förderschulen verwiesen werden, lässt man die Familien am Nachmittag und in den Ferien oft allein. Eltern, die sich ohnehin schon mit extremem persönlichem Einsatz um die Pflege und Betreuung ihrer Kinder kümmern, werden dadurch zusätzlich benachteiligt und systematisch mürbe gemacht. Ein Recht auf Teilhabe sieht anders aus“, sagt VdK-Landesvorstandsmitglied Daniel Bieber. Angesichts des Fachkräftemangels sei es nicht nachvollziehbar, weshalb Eltern von Kindern mit Behinderung die Erwerbsarbeit maßgeblich erschwert und Altersarmut in Kauf genommen werde.
Der VdK sieht das Argument kritisch, wonach viele betroffene Familien ein solches Angebot angeblich gar nicht nachfragen würden. „Dies ist eine Scheindebatte, um den schleppenden Ausbau zu rechtfertigen. Ein Rechtsanspruch bedeutet, dass die Struktur flächendeckend verfügbar sein muss, damit Eltern überhaupt erst eine echte Wahlfreiheit haben. Das Angebot muss der Nachfrage vorausgehen, nicht umgekehrt“, so Bieber.
Hinzu kommt: Die Nachmittagsbetreuung fördert aus Sicht des VdK soziale Kontakte, da die Kinder Freundschaften pflegen können, was durch das große Einzugsgebiet der Schulen erschwert ist. Zudem ist durch eine fachliche Betreuung eine adäquate Freizeitgestaltung sichergestellt, die fehlende inklusive Alternativen am Wohnort ausgleicht, und den Eltern gleichzeitig eine dringend notwendige Entlastung im Pflegealltag ermöglicht. Dabei muss ein verlässlicher, passend abgestimmter Fahrdienst der Kinder garantiert sein, um die Erreichbarkeit zu sichern.
Hintergrund
Im Saarland gelten laut Schulordnungsgesetz 17 von 39 Förderschulen als „Ganztagsbetrieb“; die Unterrichtszeit endet dort an drei Tagen zwischen 14:15 und 15:00 Uhr, an zwei Tagen sogar zwischen 12:00 und 12:45 Uhr. Betroffen sind knapp 1400 Schülerinnen und Schüler an den Schulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen oder Hören. An nur drei dieser Schulen wurde ein Hort eingeführt. Alle anderen Förderschulen können eine Freiwillige Ganztagsschule einrichten. Dennoch haben nicht alle Schulen ein passendes Angebot.
