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Wohngeld: Viele Menschen sind auf vorläufige Auszahlung angewiesen

Angesichts der Debatte zur Umsetzung der Wohngeldreform im Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport des saarländischen Landtages mahnt der VdK Saarland, Menschen mit Anspruch auf Wohngeld schnell zu ihrem Recht zu verhelfen.

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„Mit der Wohngeld-Reform hat der Bundesgesetzgeber ausdrücklich vorläufige Auszahlungen vorgesehen, um bei längerer Bearbeitungsdauer schnell zu entlasten. Dieses Versprechen muss nun durch die Wohngeldstellen eingelöst werden, damit der Zuschuss wirklich hilft“, sagt VdK-Geschäftsführer Peter Springborn.

Es sei nachvollziehbar, dass die Umsetzung der Wohngeld-Reform die Kommunen vor große Herausforderungen stellt. „Wer Wohngeld beantragt, braucht den staatlichen Zuschuss dringend, um über die Runden zu kommen. Es ist Aufgabe des Staates zu verhindern, dass die Betroffenen in andere Sozialleistungen rutschen oder davor zurückschrecken, den Zuschuss zu beantragen“, Springborn weiter. Die Wartezeiten auf Bescheide beliefen sich schon vor der Wohngeldreform oft auf mehrere Monate, deshalb hat der VdK Saarland bereits im Herbst vergangenen Jahres die Kommunen auf den erwartbaren Andrang aufmerksam gemacht. Da der Anspruch ab dem Monat der Antragstellung gilt, sollten alle Anlaufstellen Menschen in Not auf die Möglichkeit hinweisen, vorläufig einen formlosen Antrag einzureichen, so dass die Frist unbürokratisch gewahrt wird.

Für ein bundesweites Medienecho sorgte eine Externer Link:ehrenamtliche Initiative des Sozialverband VdK Saarland, bei der eigens geschulte Freiwillige das Ausfüllen des komplexen Wohngeld-Antrags unterstützen. Die Freiwilligen helfen dabei, das richtige Formular auszufüllen und die nötigen Nachweise zusammenzustellen, damit sich die Bearbeitungsdauer nicht durch behördliche Rückfragen in die Länge zieht. Ratsuchende können sich an die Orts- und Kreisverbände des VdK Saarland wenden.

red

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