Pauschale Beihilfe für Beamte: Erfolg für den VdK
Es ist ein bedeutender sozialpolitischer Erfolg für den Sozialverband VdK Saarland: Die saarländische Landesregierung führt zum 1. Januar 2028 die pauschale Beihilfe ein.
Mit dieser Neuregelung übernimmt der Dienstherr künftig einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen für gesetzlich versichert Beamte. Was der VdK vor zwei Monaten als Hängepartie und Verzögerungstaktik der Ministerien scharf kritisieren musste, wird nun endlich Realität. „Unser langer Atem und das dicke Bretterbohren haben sich ausgezahlt. Wir haben nicht lockerlassen, die Stimme für diejenigen zu erheben, die im einfachen und mittleren Dienst unter enormen finanziellen Mehrbelastungen leiden und selbst keine Lobby haben“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. „Die Einführung der pauschalen Beihilfe ist ein echter Sieg für die soziale Gerechtigkeit im Saarland.“
Insbesondere chronisch kranke Beamte und Beamte mit Behinderungen erhalten ab 2028 endlich eine echte Wahlfreiheit. Durch den 50-prozentigen Zuschuss des Dienstherrn werden sie deutlich entlastet. Über Jahre hinweg hat der VdK beharrlich die Übernahme des Hamburger Modells gefordert, das elf andere Bundesländer geplant oder bereits umgesetzt haben. Bis zuletzt wurden betroffene Beamte mit Vorerkrankungen im Saarland jedoch im Regen stehen gelassen. Sie mussten monatlich den doppelten Krankenversicherungsbeitrag alleine schultern, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine Chance auf eine bezahlbare private Absicherung hatten. Dieser unhaltbare Zustand hat dank des zähen Einsatzes des VdK nun ein absehbares Ende.
Noch vor wenigen Monaten hatte das Finanzministerium auf Bedenken anderer Verbände verwiesen, um das Thema auf die lange Bank zu schieben. Der VdK hat immer wieder deutlich gemacht, dass eine Alleinregierung von ihrer eigenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch machen muss, statt eine sozial ungerechte Praxis auf dem Rücken von Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren auszusitzen.
Zur pauschalen Beihilfe
Im Jahr 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe eingeführt. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen folgten dem sogenannten Hamburger Modell. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung im Koalitionsvertrag vereinbart.