Kategorie Soziale Gerechtigkeit Behinderung Gesundheitssystem

Pauschale Beihilfe: Landesregierung lässt Beamte mit Vorerkrankungen hängen

Der Sozialverband VdK Saarland fordert die Landesregierung auf, die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte endlich einzuführen, wie es bereits elf Bundesländer getan haben. 

Gerade für Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen bedeutet die aktuelle Praxis im Saarland eine erhebliche finanzielle Benachteiligung. Weil sie aus gesundheitlichen Gründen oft keine Chance haben, zu bezahlbaren Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, bleibt vielen kaum eine andere Wahl, als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dort müssen sie den vollen Beitrag aufbringen, weil das Land keinerlei finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeberanteil bietet. 

„Vor zweieinhalb Jahren hat die Landesregierung angekündigt, Klarheit zu schaffen und hält sich seitdem bedeckt. Klar muss sein: Es geht hier nicht um Privilegien für verbeamtete Saarländerinnen und Saarländern, sondern um eine echte Wahlmöglichkeit auch für Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren, die gerade im einfachen und mittleren Dienst unter der monatlichen Mehrbelastung leiden“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn.

Für den VdK entsteht der Eindruck, dass die zuständigen Ministerien eine Verzögerungstaktik anwenden und eine Lösung des Problems auf dem Rücken der Betroffenen aussitzen. „Das Alibi-Argument der dauerhaften Prüfung zieht angesichts funktionierender Systeme in anderen Bundesländern nicht mehr. Beamte mit Vorerkrankungen brauchen echte Wahlfreiheit. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben“, so Springborn. 

So hatte das Finanzministerium auf Anfrage kürzlich sogar erklärt, dass „die Einführung der pauschalen Beihilfe jedoch – auch unter Berücksichtigung der haushalterischen und dienstrechtlichen Aspekte – weiterhin für sinnvoll erachtet wird“, jedoch auf „grundsätzliche Bedenken gegen das Modell seitens des Beamtenbundes“ verwiesen, wodurch „eine mögliche Umsetzung zurückgestellt worden“ sei. Auch das Innenministerium hatte mitgeteilt, dass das „aus Sicht der Landesregierung angestrebte Einvernehmen mit dem dbb noch nicht hergestellt“ sei. 

Der dbb sieht jedoch eine „tatsächliche finanzielle Schlechterstellung bei „Beamten, die bei ihrem Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Grund von Vorerkrankungen nicht oder nur unter erheblichen finanziellen Mehraufwendungen die Möglichkeit haben, eine private Krankenversicherung abzuschließen“. Diese Personengruppe sei „gezwungen sich freiwillig gesetzlich zu versichern“. Für sie bedarf es aus Sicht des dbb einer „Korrektur durch den Landesgesetzgeber innerhalb des bestehenden Systems“; gefordert werden „Änderungen der Härtefallregelungen oder Bezuschussungen“. Die aktuelle Regelung sei nicht angemessen und ungerecht, da sich der Dienstherr in diesen Fällen aus der gesundheitlichen Fürsorge zurückziehe. 

Peter Springborn hierzu: „Dass sich eine Alleinregierung derart auf einen Verband beruft, anstatt sich seiner eigenen Gesetzgebungskompetenz bewusst zu sein und nicht handelt, obwohl es die vielerorts bereits umgesetzte Lösung gutheißt, irritiert uns. Die pauschale Beihilfe wird auf die lange Bank geschoben, während die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht nur tagtäglich gesundheitliche Herausforderungen bewältigen, sondern jeden Monat für den doppelten Beitrag bei den eigenen Krankenversicherungskosten aufkommen müssen. Auch mit Blick auf die Fachkräftelücke im öffentlichen Dienst ist das Aufschieben eine Fehlentscheidung zulasten von Menschen, die keine Lobby haben.“

Pauschale Beihilfe

Im Jahr 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe eingeführt. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen folgten dem sogenannten Hamburger Modell. Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Einführung im Koalitionsvertrag vereinbart.