Kategorie Leben im Alter Frauen Grundrente

Wenn Care-Arbeit in die Rentenfalle führt

Von: Maria Wimmer

Zum internationalen Frauentag am 8. März schauen wir auf die Lage im Saarland

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Mit einer Rentenlücke von 50 Prozent zählt das Saarland zu den bundesweiten Schlusslichtern. Grund ist eine ungleiche Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit und eine hohe Teilzeitquote. Doch der Trend gleicht sich an – wenn auch nur langsam. 

Wie steht es um die Gleichberechtigung von Frauen im Saarland? Um das herauszufinden, hilft ein Blick auf verschiedene Zahlen. Zum Beispiel auf den Verdienstunterschied: Dieser sank im Saarland zwar zuletzt von 18 auf 16 Prozent, doch das Grundproblem bleibt bestehen: Frauen verdienen im Schnitt 21,55 Euro pro Stunde – Männer 25,60 Euro. Der Gender Pay Gap erklärt sich unter anderem dadurch, dass Frauen in schlechter bezahlten Berufen arbeiten und ihre Beschäftigungsquote deutlich geringer ist. Fast 80 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten im Saarland sind Frauen. 

Gründe

Einer der zentralen Gründe ist nach wie vor die ungleich verteilte Sorgearbeit: Laut Statistischem Bundesamt leisteten Frauen 2022 pro Woche neun Stunden mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, das entspricht einer Stunde und 19 Minuten pro Tag. Darunter fällt unter anderem Haushaltsführung, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und soziales Engagement. Auf die Woche umgerechnet verbringen Frauen im Durchschnitt knapp 30 Stunden und Männer knapp 21 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit. Frauen wenden demnach fast doppelt so viel Zeit für Kochen und Putzen sowie für Kinderbetreuung auf.

Interessant ist auch, dass laut Studie Frauen insgesamt sogar mehr arbeiten als Männer, nämlich 46 Stunden – ein Plus von eineinhalb Stunden. Allerdings sind 30 davon eben unbezahlt. Ebenfalls auffällig: Männer mit Kindern im Haushalt leisten mehr Erwerbsarbeit als Männer ohne Kinder – und mehr als doppelt so viel wie Mütter. „Diese Rollenaufteilung, bei der Mütter sich vorrangig um den Haushalt und die Kinder kümmern und Väter die Haupterwerbstätigen sind, hat sich im Vergleich zu 2012/2013 kaum verändert“, heißt es in der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts. 

Dass traditionelle Rollenmuster im Saarland weiterhin besonders ausgeprägt sind, zeigt ein Blick auf die Väterbeteiligung beim Elterngeld, die bei nur einem Fünftel liegt. Damit liegt das Bundesland seit Jahren weit hinter dem bundesweiten Durchschnitt zurück. Die Folge: Frauen unterbrechen ihre Karriere länger und arbeiten häufiger dauerhaft in reduziertem Umfang. Das schlägt sich massiv in der Arbeitswelt und später in der Alterssicherung nieder: Besonders alarmierend ist, dass jede siebte Frau im Saarland laut DGBkurz fürDeutscher Gewerkschaftsbund Rentenreport 2024 lediglich in einem Minijob arbeitet.

Rentenlücke

Dementsprechend groß ist die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern. Männer, die vor 2023 in Rente gingen, erhielten im Durchschnitt knapp 1500 Euro Rente und damit fast doppelt so viel wie Frauen mit 750 Euro Rente. Die Rentenlücke („Gender Pension Gap“) liegt also bei rund 50 Prozent. Die Renten von Frauen im Saarland sind zudem um 20 Prozent niedriger als im Bundesschnitt. 

Ein Blick auf die Verteilung der Rentenhöhe zeigt: Bei einem Drittel der Rentnerinnen liegt die Rente unter 450 Euro. Nur 1,6 Prozent erreicht eine Rente von über 2000 Euro, im Gegensatz zu 22 Prozent der Männer. Von der 2021 eingeführten Grundrente profitieren laut DGBkurz fürDeutscher Gewerkschaftsbund vor allem Frauen, die mit knapp 13500 Personen drei Viertel der Beziehenden ausmachen.

Im Bundesschnitt lag die Lücke bei den Altersrenten 2023 laut statistischem Bundesamt mit 27 Prozent deutlich niedriger – was auch an den höheren Renten von Frauen in Ostdeutschland liegt. Das Bundesamt weist jedoch darauf hin, dass die Rentenlücke noch um zehn Prozentpunkte höher läge, wenn die Hinterbliebenenrente, die überwiegend Frauen beziehen, herausgerechnet würde. Konzentriert man sich dann noch auf Westdeutschland, läge der Gender Pay Gap sogar bei knapp 44 Prozent (Ostdeutschland: 18,6 Prozent).

Wandel Erwerbstätigkeit

Gleichzeitig zeichnet sich ein Wandel ab: Bei der Erwerbstätigenquote hat das Saarland in den vergangenen Jahrzehnten überdurchschnittlich stark aufgeholt und liegt mit rund 74 Prozent nur etwa vier Prozentpunkte unter dem Bundesschnitt. Zum Vergleich: 2014 lag sie noch bei 64 Prozent, zur Jahrtausendwende sogar bei nur 52 Prozent. 

Bei Frauen, die 2023 neu in Rente gingen, war der Zahlbetrag mit 845 Euro um knapp 100 Euro höher als bei Bestandsrentnerinnen. Am niedrigsten war der Zahlbetrag mit 808 Euro im Landkreis Merzig-Wadern, am höchsten im Saarpfalz-Kreis mit 901 Euro. Bei den männlichen Neurentnern hingegen war der Regionalverband mit 1228 Euro am niedrigsten und der Landkreis St. Wendel mit 1439 Euro am höchsten. 

Der DGBkurz fürDeutscher Gewerkschaftsbund macht in seinem Report deutlich: „Die gestiegenen Renten bei den Frauen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Abstand zwischen den Altersrenten der Frauen und Männer immer noch enorm hoch ist.“ Denn die Neurente von Frauen beträgt nur 63 Prozent der Neurente von Männern, das sind rund 500 Euro weniger. Die Rentenlücke („Gender Pension Gap“) liegt also bei 37 Prozent.

Niedrige Renten bedeuten eine höhere Armutsgefährdung: Etwa ein Viertel aller Frauen über 65 Jahre ist betroffen, bei Männern ist es nur etwa jeder Sechste. Die Armutsgefährdungsquote stieg bei Frauen im Saarland laut Arbeitskammer zwischen 2005 und 2023 von 16 auf 25,7 Prozent – das sind 5,5 Prozentpunkte mehr als im Bundesgleich. Bei Männern stieg die Quote von 9,7 auf 16,8 Prozent. 

Flixirente

Fast drei Viertel aller Pflegenden sind Frauen. Jeder fünfte pflegende Angehörige ist armutsgefährdet, bei pflegenden Frauen ist es sogar jede vierte. Durch die Flexirente kann die Rente aufgebessert werden – egal, ob man noch berufstätig ist oder schon Rente bezieht. Die Teilrente kann auch bei 99,99 Prozent liegen, so dass der Einkommensverlust minimal ist. Dafür werden aber Rentenpunkte gesammelt, die sich rentensteigernd auswirken. 

Die Teilrente wird bei der Rentenversicherung beantragt. Ein formloses Schreiben genügt. Darüber hinaus muss die Pflegekasse des Pflegebedürftigen informiert werden, damit sie die Rentenbeiträge einbezahlt.

Um Rentenpunkte zu erwerben, muss der Pflegebedürftige Pflegegrad 2 oder höher haben und zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen zu Hause versorgt werden. Die Pflegeperson darf nicht erwerbsmäßig pflegen und nicht mehr als 30 Wochenstunden berufstätig sein.