Kategorie Wohnen Soziale Gerechtigkeit

Wohnraumförderung: „Das Telefon steht nicht mehr still“

Von: Maria Wimmer

Für sozialen Wohnungsbau steht immer mehr Geld zur Verfügung, das aber zu wenig abgerufen wird. Um die bestehenden Förderprogramme in den Kommunen bekannter zu machen, startete das Bauministerium im November eine Wohnraum-Tour. 

Das Bauministerium will die Förderprogramme für sozialen Wohnungsbau bekannter machen. Im Bild von rechts: Fachreferentin Anke Fellinger-Hoffmann, Bauminister Reinhold Jost, Sabrina Adam von der SIKB und Pressesprecher Jörg Hektor. Im Publikum links der stellvertretende VdK-Landesvorsitzende Eugen Roth. © Wimmer/VdK

„Das ist kein Modethema, sondern eine Überzeugung. Die Zeit der Ausreden ist vorbei“, sagte Bauminister Reinhold Jost beim Auftakt in der Arbeitskammer des Saarlandes, die wie der VdK die Info-Tour unterstützt. Der Handlungsbedarf sei unbestritten und Wohnen eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, unterstrich Jost mit Blick auf die kommunalen Wohnungsgesellschaften. Es fehle nicht am Willen und am Geld, sondern an verlässlichen Partnern. Auch für den VdK spielen die öffentlichen Wohnungsgesellschaften eine Schlüsselrolle, um die Zahl der Sozialwohnungen, die aktuell bei nur rund 800 liegt, zu erhöhen. 

Denn Geld ist genug da: Allein für 2025 stehen dem Saarland 42 Millionen Euro an Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung, für 2026 sogar 48 Millionen. Damit die Mittel stärker abgerufen werden, hat der saarländische Landtag im Juli 2024 ein Wohnraumfördergesetz eingeführt und das Bauministerium die Externer Link:Förderrichtlinien dieses Jahr gründlich überarbeitet. Mit der Folge, dass „das Telefon nicht mehr stillsteht“, so Sabrina Adam von der Saarländischen Investitionsbank SIKB. Die Anfragen kämen von Selbstnutzern, privaten Investoren, aber auch von Siedlungsgesellschaften. Der Weg von der Idee zum konkreten Bauvorhaben sei jedoch ein langer Prozess, der viel Zeit brauche. 

Neue Förderziele

Seit diesem Jahr neu in der Förderung ist die Schaffung von Wohnraum für Auszubildende; der Neubau von Studenten-Wohnungen wird seit 2021 mit bis zu 50.000 Euro pro Wohnplatz gefördert. Die Schaffung studentischen Wohnraums ist laut Bauministerium zum einen wichtig, um bezahlbaren Wohnraum in der Stadt frei werden lassen, zum anderen, um Fachkräfte anzuziehen. Ebenfalls neu ist die Förderung besonderer Wohnformen, dem sogenannten „Gruppenwohnen“, mit dem Ziel, Wohngemeinschaften für ältere oder Menschen mit Behinderungen zu schaffen. 

Der klassische Zuschuss für den Neubau einer Sozialwohnung liegt bei 1500 Euro pro Quadratmeter. Für barrierefreien Standard gibt es 50 Euro mehr, für rollstuhlgerechte Bauweise 75 Euro. Die höchstzulässige Miete für eine Sozialwohnung beträgt aktuell 6,20 Euro pro Quadratmeter, bei einer R-Wohnung 7,20 Euro. Die Miete kann alle drei Jahre um zehn Prozent erhöht werden. Die zulässige Wohnungsgröße ist auf 50 Quadratmeter pro Person beschränkt und erhöht sich um 15 Quadratmeter für jede weitere Person. 

Fast ähnlich hoch ist die Förderung beim Umbau von Wohnraum. Auch die Sanierung von Bestandsgebäuden ist bis zu 50 Prozent der Ausgaben zuschussfähig – hier können bis zu 100.000 Euro pro Wohnung fließen. Hier wies Bauminister Jost darauf hin, dass das Saarland zwar mit 60 Prozent die höchste Eigenheimquote bundesweit aufweist, allerdings auch den höchsten Sanierungsbedarf, da ein Großteil der Gebäude vor 1979 errichtet wurde. Außerdem stellt das Ministerium Geld dafür zu Verfügung, Wohnungen, die aus der Mietbindung herausgefallen sind, wieder zurückzukaufen – aktuell könnten dadurch rund 900 Sozialwohnungen wieder auf den Markt kommen.

Mehr Risikobereitschaft 

 „Es wird immer mehr nachgefragt“, fasste Jost zusammen. Aktuell seien knapp 172,3 Millionen Euro an Fördermittel in Projekten gebunden. 31 Projekte beziehen sich auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, 12 Projekte auf studentisches Wohnen. Rund 1700 Wohnungen könnten dadurch entstehen. Von den Städten und Gemeinden forderte er mehr Engagement und Risikobereitschaft und unterstrich die Bereitschaft des Ministeriums, hier zu unterstützen, etwa durch Bedarfszuweisungen oder Mietausfallgarantien. 

Im Saarland liegt die Zahl gemeinwohlorientierter Wohnungsgesellschaften mit acht Prozent deutlich niedriger als im Bundesdurchschnitt (ca. 25 Prozent). Unter den kommunalen Wohnungsgesellschaften ist die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (SGS) mit knapp 7000 Wohnungen der größte Player. Eine der größten darunter ist die landeseigene WOGE Saar mit rund 5000 Wohnungen. Laut Ministerium engagiert sich die WOGE neben der Schaffung von rund 600 Studenten-Wohnungen in weiteren Projekten, unter anderem in Saarbrücken. 

Zugang zu einer Sozialwohnung

Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS), den das Bauministerium auf Antrag ausstellt. Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Menschen mit einer Schwerbehinderung kann auf Antrag eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² oder ein zusätzlicher Wohnraum zugebilligt werden, wenn durch die Art der Behinderung ein Mehrbedarf besteht. Auch Alleinerziehenden kann auf Antrag eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² zugebilligt werden.

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