
ÖPNV-Wertmarke: Gültigkeit prüfen
Aufgrund technischer Probleme können die automatischen Erinnerungsschreiben zum Ablauf der Wertmarken nicht zuverlässig versendet werden, wie das Landesamt für Soziales mitteilt. Betroffene Fahrgäste werden gebeten, selbst aktiv zu werden.
Wer mit einer Schwerbehinderung den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) nutzt, kennt das Verfahren: Rechtzeitig vor Ablauf der alten Wertmarke schickt das Landesamt für Soziales (LAS) normalerweise ein Erinnerungsschreiben.
Aufgrund technischer Probleme können die gewohnten automatisierten Erinnerungsschreiben zum Ablauf der Wertmarken nicht zuverlässig versendet werden, wie das Landesamt für Soziales Ende März mitteilt. Betroffene Fahrgäste im ÖPNV werden gebeten, selbst aktiv zu werden, um eine neue Wertmarke zu erhalten.
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), G (erhebliche Gehbehinderung) oder Gl (Gehörlos) können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit nutzen, nachdem sie eine Wertmarke erworben haben. Die Marke kostet für ein Jahr 104 Euro, für ein halbes Jahr 53 Euro.
Alternative Kfz-Steuer
Alternativ kann man sich für die Vergünstigung bei der Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Steuer entscheiden. Dafür wird jedoch ein spezielles Beiblatt benötigt, das beim Landesamt per Post oder E-Mail an schwerbehinderung@las.saarland.de angefordert werden muss.
Um Verzögerungen zu vermeiden, bittet das Landesamt Betroffene, die Gültigkeitsdauer ihrer Marke zu prüfen und rechtzeitig vor Ablauf die Gebühr eigenständig zu überweisen – wichtig ist dabei die Angabe des Aktenzeichens. Eine persönliche Vorsprache im Amt ist nicht erforderlich. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Wertmarke ausgestellt und postalisch verschickt. Wer erstmalig die Wertmarke beantragen möchte, enthält die notwendigen Zahlungsinformationen im Feststellungsbescheid; der Geldeingang gilt dann als „Antrag“.
Menschen mit dem Merkzeichen Bl (Blind) oder H (Hilflos) erhalten das Beiblatt sowie die Wertmarke im Regelfall automatisch zusammen mit ihrem Feststellungsbescheid oder bei der Verlängerung des Ausweises, da sie sowohl Anspruch auf die kostenfreie Beförderung im ÖPNV als auch die Befreiung von der Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Steuer haben.
Die Wertmarke ist zudem kostenlos für Personen mit den Merkzeichen G, aG oder Gl, die Sozialleistungen beziehen; hier muss dem Landesamt ein Nachweis über den Leistungsbezug vorgelegt werden. Ebenfalls ohne Wertmarke kostenfrei ist die Beförderung einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen, wenn mit dem Merkzeichen B die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist.
Wichtig: Bei einer Fahrgastkontrolle müssen beide Dokumente im Original (der Schwerbehinderten-Ausweis und das Beiblatt mit der gültigen Wertmarke) gemeinsam vorgezeigt werden.
Mehr Infos sowie Kontodaten finden Sie auf der Externer Link:Internetseite des Landesamts.
