Kategorie Rente

Neue Chancen durch eine berufliche Reha

Von: Nikolaus Bertelt

Wer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, kann durch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen neuen Arbeitsplatz finden. Möglich sind Umschulungen und andere Förderungen zur Weiterbildung.

Im Gegensatz zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation geht es bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht darum, den Gesundheitszustand zu verbessern. Sie kommen dann in Betracht, wenn aus gesundheitlichen Gründen der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Dabei gibt es viele Fördermöglichkeiten.

Ein Teil der Maßnahmen soll den Verbleib am bisherigen Arbeitsplatz sicherstellen oder die Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz unterstützen. Ist ein Einsatz im bisherigen Berufsfeld gesundheitsbedingt nicht mehr möglich, bieten sich Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung wie eine Umschulung oder Fortbildung an.

Umschulung im Betrieb

Der Reha-Fachberatungsdienst der Rentenversicherung unterstützt bei der Auswahl und begleitet den gesamten Rehabilitationsprozess bis zur Wiedereingliederung. Ob sich die Arbeit eignet, kann in einer sogenannten Erprobung getestet werden. Auf der Grundlage des Ergebnisses wird dann gemeinsam mit den Versicherten ein Rehabilitationsplan erstellt.

Umschulungen, die in Betrieben oder überbetrieblich in Berufsförderungswerken durchgeführt werden können, sind in der Regel auf zwei Jahre befristet. Vorab findet in der Regel ein Vorbereitungslehrgang von drei Monaten statt.

Es gibt aber auch kürzere Anpassungsmaßnahmen zur Vermittlung von zusätzlichen beruflichen Kenntnissen. Alternativ können Integrationsmaßnahmen mit einer Dauer von bis zu neun Monaten bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz helfen. Sie sollen die Bewerbungs- und Einstellungschancen verbessern, indem zum Beispiel Praktikumsplätze in Betrieben akquiriert werden.

Während dieser Maßnahmen besteht zur finanziellen Sicherstellung ein Anspruch auf Übergangsgeld. Bei Bedarf werden die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung übernommen. Außerdem Reise- und Bewerbungskosten sowie Ausgaben für erforderliche Lernmittel und Prüfungsgebühren.

Zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme werden als Eingliederungshilfe Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber gezahlt. Auch befristete Probebeschäftigungen können gefördert werden. Muss zum Ausgleich der Behinderung der Arbeitsplatz speziell ausgestattet werden, können die Kosten für technische und persönliche Hilfsmittel übernommen werden. 

Arbeitsassistenz 

Wird zur Aufgabenerledigung personelle Unterstützung benötigt, kann als Hilfe eine Arbeitsassistenz zur Seite gestellt werden. Möglich ist auch eine Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit über einen Gründungszuschuss. 

Falls der Weg zur Arbeit aufgrund der Behinderung nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann, helfen Leistungen der Kraftfahrzeughilfe. Um den Weg von Zuhause zur Arbeit barrierefrei zu gestalten, können als Wohnungshilfe erforderliche Um- und Ausbauten finanziert werden, wie der Bau angepasster Garagen, der Weg dorthin oder der Einbau von Türöffnern und Hebebühnen.

Sollte aufgrund der Behinderung eine Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich sein, kann ein Reha-Ziel die Eingliederung in den Arbeitsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen sein, um eine angemessene Beschäftigung zu ermöglichen.