Kategorie Rente

Wie errechnet sich meine Rente?

Von: Nikolaus Bertelt

Wie hoch wird meine Rente sein? Was kompliziert klingt, ist im Grunde eine einfache Rechenformel. 

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Um den Monatsbetrag der Rente zu erhalten, muss der aktuelle Rentenwert mit verschiedenen Werten multipliziert werden, die wir gleich erläutern. Der aktuelle Rentenwert, der jährlich angepasst wird, beträgt seit der letzten Rentenanpassung zum 1.7.2024 39,32 Euro.

Der Rentenwert muss zunächst mit dem sogenannten Zugangsfaktor multipliziert werden. Dieser bestimmt sich danach, ab wann eine Rente bezogen wird. Wird die Rente ab dem Zeitpunkt des vorgesehenen Renteneintrittsalters gezahlt, ist der Zugangsfaktor 1,0. Er vermindert sich und damit auch die Entgeltpunkte um 0,003 für jeden Monat, um den eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, und erhöht die Entgeltpunkte um 0,005 pro Monat, falls die Rente erst später bezogen wird.

Der nächste Wert ist der Rentenartfaktor, sprich um welche Art von Rente es sich handelt. Für Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten beträgt der Faktor 1,0. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt er nur 0,5 – diese ist daher nur halb so hoch wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. 

Entscheidend wird die Höhe der Rente bestimmt von den eingezahlten Beiträgen, die in Entgeltpunkte umgerechnet werden: Das ist der vierte Faktor. Hierzu wird das Arbeitsentgelt mit dem im Einzahlungsjahr maßgeblichen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer verglichen. Sind beide Beträge gleich, ergibt sich 1 Entgeltpunkt. Ist das bezogene Entgelt niedriger, liegt der Entgeltpunkt unter 1, ist es höher, liegt er darüber. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2025 beläuft sich auf 50.493 Euro im Westen. Vorläufig deshalb, weil für das laufende Kalenderjahr noch keine endgültigen statistischen Daten für die Bestimmung des Durchschnittsentgelts vorliegen. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze, die den Höchstwert für das beitragspflichtige Entgelt festlegt (in 2025 jährlich 96.600 Euro), können maximal 2 Entgeltpunkte erreicht werden.

Zur Bestimmung des Rentenniveaus dient der sogenannte Eckrentner, der die Regelaltersrente bezieht und über 45 Jahre immer in Höhe des Durchschnittsentgelts verdient hat. Anhand der Rentenformel errechnet sich diese Rente wie folgt: Der Zugangsfaktor und der Rentenartfaktor sind hier mit 1 bewertet. Es bleiben also 45 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro ergibt sich eine Monatsbruttorente von rund 1.769 Euro.

Weitere Beitragszeiten

Da die Erwerbsbiographien sehr unterschiedlich sind, tritt dieser Standardfall selten genauso ein. Die Höhe der Entgeltpunkte wird zudem neben eventuell gezahlten freiwilligen Beiträgen durch andere Beitragszeiten bestimmt, wie Kindererziehungszeiten, Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen oder Zuschläge für geringfügige Beschäftigungen und aus der Grundrente. Weitere Anrechnungszeiten sind zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Arbeitslosigkeit oder Schulbesuch. 

Informationen über die bereits erworbenen Entgeltpunkte und die Höhe der Rente bieten die Renteninformation, der Versicherungsverlauf oder die Rentenauskunft. Falls Versicherungszeiten nicht vollständig erfasst sind, sollte man dies dem Rentenversicherungsträger zurückmelden und ein Kontenklärungsverfahren veranlassen, um sicherzustellen, dass keine Zeiten für die Berechnung der Rente verloren gehen.