Kategorie Rente

Wieder zurück in den Job

Von: Nikolaus Bertelt

Die Wahl der Klinik, Anreise, mögliche Kostenerstattung – bei einer medizinischen Reha-Maßnahme ist vieles zu organisieren.

© Sincerly Media/Unsplash

Knapp eine Million Menschen kam im Jahr 2022 in den Genuss einer medizinischen Reha. Ziel dieser „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“, für die die Deutschen Rentenversicherung zuständig ist, ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Beim Antrag sollte darauf geachtet werden, ausführliche Befundberichte oder Gutachten des Hausarztes beizulegen, die begründen, warum eine Reha erforderlich ist. 

Im Antrag sollten Betroffene zudem eine bis drei Wunschkliniken nennen. Auf der Internetseite der Rentenversicherung gibt es eine eigene Kliniksuche. Denn die Rehabilitationseinrichtung muss von der Rentenversicherung anerkannt sein und über spezielle Therapiekonzepte verfügen, die für das Krankheitsbild geeignet sind. Manchmal kann schon nach einer akuten Behandlung im Krankenhaus eine Reha nötig sein. Diese sogenannte Anschlussheilbehandlung (ABH) wird vom Sozialdienst des Krankenhauses vorbereitet. 

Wunsch- und Wahlrecht

Wenn keine Wunschklinik benannt wurde oder dem angegebenen Klinikwunsch nicht entsprochen wird, schlägt die Deutsche Rentenversicherung mit dem Bewilligungsbescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen vor. Dann haben die Versicherten 14 Tage Zeit, um eine Klinik zu benennen. Erfolgt keine Antwort, wird die an erster Stelle genannte Klinik ausgewählt. Mit der Bewilligung wird die ausgewählte Klinik durch die Rentenversicherung informiert. Wichtig ist, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr, gibt es die Möglichkeit, Übergangsgeld zu beantragen. Auch die Erstattung von Kosten für Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung sind möglich.

Die Klinik versendet im Anschluss ein Einladungsschreiben mit dem vorgesehenen Aufnahmetermin und weiteren Informationen zum Ablauf. Je nachdem, ob die Maßnahme ambulant oder stationär erfolgt, fallen Zuzahlungen an. Bei einem stationären Aufenthalt sind das zehn Euro pro Tag. Eine Reha dauert in der Regel drei bis vier Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden.

Wenn die Reha dann vor der Tür steht, ist die Anreise selbst zu organisieren. Die Reisekosten können im Anschluss von der Rentenversicherung übernommen werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem eigenen PKWkurz fürPersonenkraftwagen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen kann, muss vorher beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Genehmigung eines Taxis oder Krankentransportes stellen. Achtung: Einen Personenbeförderungsschein, den Hausärzte für die Krankenkassen ausstellen können, akzeptiert die Rentenversicherung nicht. 

Ganzheitlicher Ansatz

Bei Ankunft in der Klinik findet zunächst eine ausführliche Diagnostik statt, um die gesundheitlichen Defizite festzustellen. Es werden individuelle Ziele und ein Rehabilitationsplan erstellt. Neben der ärztlichen Behandlung verfolgen die Therapien einen ganzheitlichen Behandlungsansatz und umfassen die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Physiotherapie, Sport- und Ergotherapie, Psychotherapie und psychologische Beratung, Ernährungsberatung und Sozialberatung. 

Am Ende der Reha wird ein Entlassbericht erstellt. Er enthält ein Leistungsbild, das beschreibt, welche berufliche Einsatzfähigkeit noch möglich ist und ob Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung angezeigt sind oder  Nachsorgeleistungen wie Rehabilitationssport oder Funktionstraining.