KfW-Programm: Anträge wieder möglich
2026 stehen 50 Millionen Euro für barrierefreie Umbauten bereit. Ab 8. April können wieder Anträge gestellt werden. Schnell sein lohnt sich, da die Mittel in der Vergangenheit rasch ausgeschöpft waren.

Anträge für das Externer Link:KfW-Förderprogramm für barrierefreies Umbauen können ab 8. April wieder gestellt werden, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau in ihrem Newsletter mitteilt. Allerdings ist die Fördersumme auf 50 Millionen Euro begrenzt. Schnell sein lohnt sich, da die Mittel in der Vergangenheit rasch ausgeschöpft waren. Das Programm wurde 2026 wieder eingeführt, nachdem es 2025 auf Eis gelegt worden war. Ein Erfolg des VdK, der sich für eine Weiterführung eingesetzt hatte.
Mit dem Investitionszuschuss unter dem Namen „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung (455-B)“ können zehn Prozent der Kosten gefördert werden, bei Einzelmaßnahmen sind das maximal 2500 Euro, insgesamt sind bis zu 5000 Euro Förderung möglich. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zum Badumbau, zur Überwindung von Treppen und Stufen, zum Schwellenabbau sowie zur Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag. Die Kosten müssen bei mindestens 2000 Euro liegen, um förderfähig zu sein.
Der Antrag erfolgt digital über das KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-Zuschussportal. Er muss vor Baubeginn gestellt werden und eine realistische Schätzung der Kosten enthalten. Nach der Antragsbestätigung findet ein Identitätsnachweis via Videoident oder Postident statt. Nach der Zusage kann das Bauvorhaben starten. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Rechnungen der Fachunternehmen sowie Nachweise über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen hochgeladen wurden.
Gerade das Saarland hat von dem Programm stark profitiert. So gab es 2024 laut KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-Förderreport 921 Zuschuss-Bewilligungen für 1,8 Millionen Euro, 2023 waren es 478 Bewilligungen für rund eine Million Euro. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl nimmt das Land somit regelmäßig den ersten Platz ein. 2025 wurde das Programm eingestellt, so dass keine Mittel ins Saarland flossen. Die Alternative – eine Förderung in Form eines Kredites – wurde in den letzten Jahren hingegen kaum genutzt.
2024 betrug die Fördersumme knapp 96 Millionen Euro und damit fast das Doppelte der für 2026 vorgesehenen Mittel. Der VdK fordert, die Mittel auf 500 Millionen Euro zu erhöhen und kritisiert eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip ohne Prüfung nach sozialen Kriterien.
Alternativ bietet das Saarland ein Förderprogramm zur Barrierereduzierung für Menschen ab 60 Jahren sowie Menschen mit einer Gehbehinderung oder einem Pflegegrad. Die Zuschüsse betragen bis zu 11.250 Euro. Dabei dürfen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Mietwohnende können über die Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB AG) eine Förderung erhalten. Die Pflegekassen unterstützen Umbauten ebenfalls mit bis zu 4000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Einen Überblick über die drei Förderprogramme gibt es Externer Link:auf unserer Themenseite Wohnen.