Kategorie Ortsverband Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Vorsorge im Fokus

Von: Christa Klein

In vollbesetzten Räumlichkeiten referierte Frau Fuchs über Betreuungsrecht,  Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Ehegattennotvertretung Frau Sarah Fuchs von der Betreuungsbehörde Saarlouis.

In vollbesetzten Räumlichkeiten referierte Frau Fuchs über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Ehegattennotvertretung 

Als erstes wurde das Betreuungsrecht besprochen.

Dieses hilft volljährigen Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Weiter ging es mit der Vorsorgevollmacht.

Dies ist eine schriftliche Vollmacht, die ein Vollmachtgeber einer anderen Person (Bevollmächtigter) erteilt, um sie in bestimmten oder allen Angelegenheiten zu vertreten, falls der Vollmachtgeber dazu aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist. Sie dient dazu, die Handlungsfähigkeit im Ernstfall sicherzustellen und eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden.

Danach wurde kurz die Patientenverfügung besprochen. In dieser legt eine Person schriftlich ihre Willenserklärung fest, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt.

Als letztes wurde das Ehegattennotvertretungsrecht erklärt. Dies war für viele Neuland. Es ermöglicht Ehepartnern, in Gesundheitsangelegenheiten für den jeweils anderen zu handeln, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst entscheiden kann. Diese Regelung ist zeitlich auf maximal sechs Monate begrenzt.

Gerne war Frau Fuchs nach ihrem interessanten Vortrag auf alle Fragen eingegangen.

Vielen Dank im Namen des Vorstands an Frau Fuchs.