Einmal im Jahr Post von der Rente

Mit der Renteninformation erhalten Versicherte einen Überblick über ihre Rentenhöhe. In Teil 2 seiner Kolumne über das Rentensystem erklärt VdK-Experte Nikolaus Bertelt den Unterschied zwischen Renteninformation und Rentenauskunft.

© VdK Saarland

Einmal im Jahr flattert ein Brief der Deutschen Rentenversicherung ins Haus: die Renteninformation. Sie ist eine Prognose über die zu erwartende Rente und soll dazu dienen, sich ein Bild über die Versorgungssituation im Alter zu verschaffen und besser planen zu können. Sie wird ab dem 27. Geburtstag zugestellt und enthält beim ersten Mal einen Versicherungsverlauf.

In dem Papier werden drei Szenarien aufgelistet: die Höhe der Altersrente, wenn die nächsten fünf Jahre ähnliche Beiträge eingezahlt werden, die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente und die Rente, die man aktuell bekäme, wenn man nicht mehr einzahlen würde. Bei den Beträgen handelt es sich um Bruttowerte, von denen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind. Sie sind immer nur Prognosen, da mögliche Rechtsänderungen oder Rentenanpassungen nicht vorhersehbar sind.

Ab dem 43. Lebensjahr meldet sich die Rentenversicherung zur sogenannten Kontenklärung. In dieser prüft die Deutsche Rentenversicherung Daten und Zeiten, um eventuelle Lücken zu schließen. Voraussetzung ist, dass Versicherte fünf Beitragsjahre eingezahlt haben – wobei diese nicht am Stück sein müssen. Zeiten von Krankheit, Kindererziehung oder Ausbildung sollten der Rentenversicherung gemeldet werden, da sie den Rentenwert erhöhen können, der Rentenversicherung aber oft nicht vorliegen.

Alle sechs Jahre informiert die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung über die im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten. Wer seinen Versicherungsverlauf schon früher kennen möchte, kann dies bei der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung beantragen. Denn je vollständiger das Versicherungskonto ist, desto nahtloser erfolgt der Übergang in die Rentenzahlung. Der Antrag kann online gestellt werden unter Externer Link:www.eservice-drv.de.

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte die sogenannte Rentenauskunft, die deutlich ausführlicher ist und nur noch alle drei Jahre verschickt wird. Sie enthält einen aktuellen Versicherungsverlauf mit detaillierten Informationen zu den einzelnen Altersrenten, zur Erwerbsminderungsrente und zur Hinterbliebenenrente. Sie zeigt auch auf, wie hoch die Abschläge sind, wenn man früher in Rente geht.

Der Versand endet, wenn eine Rente bezogen oder die Regelaltersgrenze erreicht ist. Künftig soll die Renteninformation auch digital zugänglich sein. Das Projekt ist Ende Juni gestartet und soll Ende des Jahres von der Pilotphase in den Regelbetrieb übergehen. Auf dem Portal Externer Link:www.rentenuebersicht.de werden alle Informationen der erworbenen Rentenansprüche zusammengefasst: von gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge.

Nikolaus Bertelt