Hinweise zur Spendenbescheinigung
Der Sozialverband VdK Saarland e.V. ist beim Finanzamt Saarbrücken als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Spenden und Mitgliedsbeiträge an den VdK Saarland von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden bis 300 Euro
Spenden bis zu 300 Euro können nach § 50 Abs. 2 EStDV ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt eingereicht werden. Dazu reicht ein Kontoauszug als Zahlungsbeleg und ein vereinfachter Spendennachweis, den Sie hier herunterladen und ausdrucken können:
Achtung: Wenn Sie an unsere Sozialrechtsschutz-gGmbH gespendet haben, verwenden Sie bitte diesen vereinfachten Spendennachweis:
Spenden über 300 Euro
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden. Diese stellen wir Ihnen selbstverständlich per Post zu.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Spenden!