Mitgliedschaft für Organisationen
Für Vereine, Verbände oder Unternehmen bietet der VdK Saarland eine außerordentliche Mitgliedschaft an.
Vorteile für Ihre Angestellten oder Mitglieder
Mit Ihrer Mitgliedschaft engagieren Sie sich für eine sozial gerechte Gesellschaft. Sie unterstützen Ihre Angestellten oder Mitglieder mit einem niedrigschwelligen Beratungsangebot in sozialen Notlagen. Welche Hilfen erhalten pflegende Angehörige? Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse ein notwendiges Medikament verweigert? Der Sozialverband VdK Saarland steht Menschen in besonderen Lebensphasen kompetent zur Seite.
Kostenlose Sozialrechtsberatung
Ihre Angestellten oder Mitglieder können unsere saarlandweite VdK-Sozialrechtsberatung bei Bedarf wiederholt kostenlos in Anspruch nehmen. Erfolgt eine rechtliche Vertretung durch den VdK, ist eine persönliche Mitgliedschaft notwendig. Die Mindest-Mitgliedschaftsdauer von neun Monaten gilt in diesem Fall erfüllt.
Als Unternehmen übernehmen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft auch Verantwortung für die Solidargemeinschaft. Der Sozialverband VdK finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Ihr Beitrag
Der Jahresbeitrag für außerordentliche Mitglieder ist abhängig von der Zahl der Angestellten oder Mitglieder:
Anzahl Angestellte oder Mitglieder | Jahresbeitrag |
---|---|
bis 10 | 150 Euro |
11 – 50 | 250 Euro |
51 – 100 | 350 Euro |
je weitere 100 | 100 Euro |
Gemeinnützige Vereine und Verbände zahlen einen um 100 Euro reduzierten Beitrag, jedoch mindestens 150 Euro. |