Kategorie Pflege

Widersprüche: VdK rügt Umgang der Kassen mit Patienten

Der VdK warnt Patienten davor, sich am Telefon zur Rücknahme eines Widerspruchs überreden zu lassen und fordert die Kranken- oder Pflegekassen dazu auf, Versicherte nicht unter Druck zu setzen, sondern über die rechtlichen Konsequenzen zu informieren. 

„Diese Art von Anruf ist keine Serviceleistung, sondern ein Spiel mit der Unsicherheit und Unwissenheit der Betroffenen, die ohnehin häufig krank, belastet und mit der Situation überfordert sind und deshalb in Gefahr geraten, vorzeitig den Widerspruch beizulegen statt weiter für ihre Rechte einzutreten“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. 

Mehrere VdK-Mitglieder haben sich an den Sozialverband gewandt, weil sie nach Einlegen eines Widerspruchs telefonisch kontaktiert wurden mit der Botschaft, dieser hätte ohnehin keine Aussicht auf Erfolg. Ein VdK-Mitglied hatte sogar ein Schreiben erhalten, in dem es aufgefordert wurde, die Rücknahme des Widerspruchs zu bestätigen, obwohl die Person am Telefon nach eigenen Angaben vehement versichert hatte, den Widerspruch aufrechterhalten zu wollen. 

Durch solche Anrufe während eines laufenden Widerspruchsverfahrens entstehe bei vielen Menschen der Eindruck, dass rechtlich nicht mehr dagegen vorgegangen werden könne. „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass ein Großteil der Widersprüche berechtigt ist und die Kassen viele Anträge voreilig ablehnen. Nimmt der Versicherte seinen Widerspruch jedoch zurück, ist die Sache erledigt und die Versicherten haben keine Möglichkeit mehr, ihre Ansprüche geltend zu machen. Gegen einen abgelehnten Widerspruch können Versicherte aber rechtlich vorgehen, in dem sie diesen durch eine Klage überprüfen lassen. Der Vorteil ist hier, dass eine weitere Begutachtung durch einen Facharzt erfolgt, was durchaus zu anderen Ergebnissen führen kann. Wir raten Betroffenen dazu, sich nicht verunsichern zu lassen und einen schriftlichen Bescheid zu verlangen“, so Springborn. 

Der VdK geht nicht davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt: Das Bundesamt für Soziale Sicherung hatte in seinem 2023 erschienenen Tätigkeitsbericht „zahlreiche Rechtsprobleme“ festgestellt und elf Krankenkassen wegen ihres Vorgehens bei der Bearbeitung von Widersprüchen abgemahnt, auch weil sie nicht über die Rechtsfolge der Rücknahme eines Widerspruchs informiert hatten.

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