Landes-Behindertengesetz: VdK begrüßt Änderungen
Keine Schwächung der Rolle des Landesbehindertenbeauftragten und mehr Verpflichtung zu Barrierefreiheit: Der Sozialverband VdK Saarland begrüßt die Änderungen am Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-BRK im Saarland.
Keine Schwächung der Rolle des Landesbehindertenbeauftragten und mehr Verpflichtung zu Barrierefreiheit: Der Sozialverband VdK Saarland zeigt sich erleichtert über die von CDUkurz fürChristlich Demokratische Union- und SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands-Fraktion im Sozialausschuss gemeinsam ausgearbeiteten Änderungen am Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland, das heute in zweiter Lesung im Landtag beraten wird. Der VdK und andere Verbände hatten sich im Vorfeld vehement gegen die Beschneidung der Beteiligungsrechte des Landesbehindertenbeauftragten sowie des Landesbeirats eingesetzt.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass beide zukünftig an Gesetzesvorhaben beteiligt werden sollten, aber nicht mehr an allen Verordnungen, wie es im seit 2003 gültigen Gesetz der Fall war. „Gesetze geben die Rahmenbedingungen vor, während in Verordnungen oder Richtlinien Details festgelegt werden, die über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag entscheiden. Darum hat der VdK darauf gedrängt, die Beteiligungsmöglichkeiten hier keinesfalls zu beschneiden. Es muss sichergestellt werden, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei rechtlichen Neuregelungen umfassend und alltagspraktisch einfließen und ihre Bedarfe im Blick bleiben“, sagt die VdK-Landesvorsitzende Dagmar Heib. Der VdK begrüßt zudem, dass der Hinweis aufgenommen wurde, den Beauftragten frühzeitig zu beteiligen.
Eine weitere Verbesserung betrifft oberste Landesbehörden und diesen nachgeordnete Behörden: Das neue Gesetz verpflichtet diese Behörden dazu, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten barrierefrei zu gestalten. „Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Pflicht zur Barrierefreiheit darf nicht bei den Ministerien aufhören. Ebenso müssen Rathäuser, Bürgerämter und Landratsämter barrierefrei gestaltet werden. Nur so gelingt Inklusion auch dort, wo Menschen mit Behinderungen im Saarland noch viel zu oft auf Barrieren stoßen“, so Heib.
Aus Sicht des VdK braucht es zudem eine Pflicht, keine weiteren Gebäude mit Barrieren anzumieten, da der im Gesetz verankerte unverhältnismäßige Mehraufwand die Gefahr birgt, Barrierefreiheit aufzuschieben. Wichtig ist zudem ein klarer Zeitplan, um Barrierefreiheit in bestehenden Bauten innerhalb der nächsten Jahre herzustellen.
Des Weiteren begrüßt der VdK die von ihm geforderte Ausweitung des Klagerechts von Verbänden, die nun auch Leistungs- und Unterlassungsklagen erheben können. Im bisherigen Gesetz – dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) – waren nur Feststellungsklagen möglich, die aber keine unmittelbare praktische Wirkung haben, da dadurch kaum ein effektiver Rechtsschutz für Betroffene sichergestellt werden kann.