Pflegeheimkosten: VdK fordert echte Entlastung
Die Eigenanteile in saarländischen Pflegeheimen sind erneut gestiegen. Der VdK fordert die Übernahme der Investitionskosten durch das Land.
Um knapp 260 Euro sind die Eigenanteile in Pflegeheimen innerhalb eines Jahres gestiegen. Mit knapp 3400 Euro Eigenanteil, den pflegebedürftige Heimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr aus eigener Tasche bezahlen müssen, liegt das Saarland auf dem zweiten Platz hinter Bremen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2984 Euro.
Die höheren Zuschüsse, die seit Januar 2024 nach Verweildauer von der Pflegeversicherung für den Pflegeanteil und die Ausbildungskosten bezahlt werden, konnten den Anstieg durch höhere Sach- und Personalkosten nicht ausgleichen. „Sie sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein und müssen deutlich angehoben werden. Die Pflegeversicherung braucht eine grundlegende Reform, um Armut zu verhindern. Pflegebedürftigkeit darf nicht zum privaten Risiko werden. Für eine schnelle Entlastung könnte die Landesregierung sorgen, indem sie ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommt und die Investitionskosten übernimmt“, sagt die VdK-Landesvorsitzende Dagmar Heib. Die hohen Eigenanteile belasten auch die Kommunen als Sozialhilfeträger immer stärker: Deutlich mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner muss Hilfe zur Pflege beantragen.
Seit 2024 erhalten Pflegebedürftige im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim eine Entlastung um 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, das entspricht im Saarland aktuell 291 Euro. Im zweiten Jahr beträgt der Zuschuss 582 Euro: Der Eigenanteil beträgt dann noch auf 3089 Euro (plus 227 Euro im Vergleich zum Vorjahr). Im dritten Jahr liegt der Zuschuss aktuell bei 971 Euro (Eigenanteil 2701 Euro, plus 186 Euro).
Der Zuschuss entlastet nur beim pflegebedingten Eigenanteil, der im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent gestiegen ist, sowie den Ausbildungskosten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verteuerten sich innerhalb eines Jahres um sieben Prozent auf 1207 Euro. Die Investitionskosten stiegen minimal auf 523 Euro.