Klinikreform: Landesregierung muss Investitionspflicht nachkommen

Das Saarland muss wieder mehr in die Krankenhaus-Infrastruktur investieren, fordert der Sozialverband VdK Saarland anlässlich der Anhörung zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes im Gesundheitsausschuss. 

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Durch das neue Gesetz soll die Krankenhausreform des Bundes umgesetzt werden. „Das Patientenwohl darf fiskalischen Interessen nicht untergeordnet werden. Es kann nicht sein, dass Kliniken am Personal sparen oder sich stark verschulden, um notwendige Investitionen zu tätigen und somit kurz vor der Pleite stehen“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. 

Dass im Saarland mit der ältesten Bevölkerung Westdeutschlands von Seiten der Landesregierung seit Jahren ein immenser Investitionsstau von mehreren hundert Millionen Euro in Kauf genommen werde, sei im Interesse der Patienten nicht hinnehmbar. Wie alle Bundesländer kommt das Saarland seiner Pflicht, die Investitionskosten der Kliniken zu übernehmen, nicht ausreichend nach – allerdings liegt die Investitionsquote im Saarland noch unter dem ohnehin schon niedrigen Bundesschnitt. 

Auch bei der Finanzierung der Krankenhausreform warnt der VdK vor einer einseitigen Belastung der gesetzlich Versicherten, aus deren Beiträgen die Hälfte des Transformationsfonds finanziert werden soll. „Dadurch werden die Beiträge noch weiter ansteigen. Es kann nicht sein, dass nur die gesetzlich Versicherten für eine Reform aufkommen, die auch Privatversicherten zugutekommt und die eigentlich der Bund bezahlen müsste“, sagt Springborn. 

Die Krankenhausreform an sich ist aus Sicht des VdK ein Schritt in die richtige Richtung, um die Versorgungssituation im Saarland nachhaltig zu verbessern. Sie schaffe auf Landesebene die Möglichkeit, Qualitätsanforderungen zu erhöhen und die Kliniklandschaft so zu gestalten, dass Patienten besser behandelt werden können. „Patienten ist nicht geholfen, wenn die Klinik zwar um die Ecke ist, aber einen bestimmten Eingriff nur ein paar Mal im Jahr durchführt. Der Schlüssel für eine höhere Behandlungsqualität ist, dass Kliniken sich spezialisieren und Ärzte Routine haben. Auch wenn Patienten weitere Wege haben werden: Sie gewinnen durch die Reform, weil die Qualität steigen wird. Nicht die Nähe ist entscheidend, sondern schnelle Erreichbarkeit“, so Springborn weiter. 

Erfreulich sei der geplante Einsatz von Beauftragten für Demenz in jedem Krankenhaus. „Für Demenzpatienten kann die fremde Umgebung im Krankenhaus schlimmstenfalls dazu führen, dass sich die Symptome verschlechtern oder keine adäquate Behandlung erfolgt. Bei rund 23.000 betroffenen Saarländerinnen und Saarländern sind demenzsensible Schutzkonzepte notwendig“, so Springborn. 

Gleichzeitig brauchten aber auch weitere Patientengruppen wie Menschen mit Behinderungen oder Minderjährige besonderen Schutz. Der VdK empfiehlt, dass durch die Berufung von gruppenübergreifenden Schutzbeauftragten bzw. Patientensicherheitsbeauftragten verbindliche Standards in allen saarländischen Kliniken etabliert werden.