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Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte öffnen

Das Saarland prüft, ob der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte erleichtert werden kann – das begrüßt der Sozialverband VdK Saarland, der die Übernahme des sogenannten Hamburger Modells bereits seit zwei Jahren fordert.

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Mehrere Bundesländer haben Beamten inzwischen eine echte Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung eröffnet. „Auch die saarländische Landesregierung ist jetzt aufgefordert, zu handeln und diese immer noch bestehende Gerechtigkeitslücke zu beenden“, sagt VdK-Landesvorstandsmitglied Karin Lawall. Ziel sei, die Benachteiligung insbesondere von chronisch erkrankten und behinderten Landes- und Kommunalbeamten im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst zu lindern.

Mehrere VdK-Mitglieder mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen hatten darauf hingewiesen, dass sie von einer privaten Krankenversicherung überhaupt nicht oder nur mit hohen Zuschlägen aufgenommen wurden. Aus diesem Grund sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Das bedeutet, dass sie den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen, ohne den hälftigen Anteil des Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen und ohne individuelle Beihilfe, die nur bei der privaten Krankenversicherung gezahlt wird.

Mit dem sogenannten „Hamburger Modell“, das zwischenzeitlich in mehreren Bundesländern Anwendung findet, würden auch saarländische Beamte einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Form einer pauschalen Beihilfe erhalten. „Hier geht es nicht um Privilegien, sondern um die hohe finanzielle Belastung von Beamtinnen und Beamten mit kleinem Einkommen und gesundheitlichen Problemen. Für sie würde insbesondere im Alter die pauschale Beihilfe eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Mit einer Reform könnten sie zukünftig zu fairen Konditionen selbst entscheiden, welche Versicherungsform ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht. Und: Wettbewerb funktioniert am besten, wenn die Bedingungen für alle gleich sind und Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden“, sagt Lawall.

red

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