Kategorie Soziale Gerechtigkeit Pflege Pflege im Heim

Bundesrats-Initiative zur Neugestaltung der Pflegefinanzierung gefordert

Dass pflegebedürftige Heimbewohner im Saarland durch den dramatischen Anstieg der Eigenanteile im Pflegeheim laut vdek-Angaben bundesweit am meisten bezahlen müssen, ist für den Sozialverband VdK Saarland auch der fehlenden Initiative der Landesregierung zur Begrenzung der Selbstbeteiligung geschuldet.

Wer stationär aufgenommen wird, muss im Saarland aktuell durchschnittlich rund 3000 Euro aus eigener Tasche bezahlen. „Bereits im Frühjahr 2022 haben wir angesichts der gesetzlich vorgesehenen höheren Personalkosten gewarnt, dass diese zwangsläufig den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden, wenn die Finanzierung nicht auf neue Füße gestellt wird“, so VdK-Landesvorsitzende Armin Lang. Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz ist innerhalb eines Jahres um rund 330 Euro gestiegen. Damit zog das Saarland an Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg vorbei, die bislang noch teurer waren.

Jeder zweite Heimbewohner auf Sozialleistung angewiesen

„Wir haben nicht nur die älteste Bevölkerung Westdeutschlands, sondern auch die höchste Armutsbedrohung, wenn der Pflegefall eintritt“, Lang weiter. Bereits jetzt müsse jeder zweite pflegebedürftige Heimbewohner die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ beantragen, durch die Betroffene nur noch über ein Taschengeld rund 135 Euro verfügen können. „Wenn der körperliche Abbau mit dem Verlust von finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten einhergeht, schwindet schlagartig noch mehr Lebensqualität“, so Lang.

Mit einer Verteuerung von 18 Prozent innerhalb des vergangenen Jahres ist die Selbstbeteiligung bei den pflegerischen Kosten vorrangig betroffen. Zudem führten höhere Lebensmittelpreise zu einem Anstieg von 9 Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. „Die dramatischen Energiepreissteigerungen werden in naher Zukunft zu einem weiteren Kostenanstieg führen“, so Lang. Der seit Januar 2022 bemessene Pflegekostenzuschuss, der je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim von der Pflegekasse geleistet wird, führt dem VdK zufolge zu keiner spürbaren Entlastung. „Jeder zweite Pflegeheimbewohner verstirbt innerhalb des ersten Jahres, in dem gerade einmal 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen werden“, so Lang.

Neben dem pflegebedingten Eigenanteil, der bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten durchschnittlich 1228 Euro beträgt, müssen pflegebedürftige Heimbewohner im Schnitt Unterkunfts- und Verpflegungskosten von 1037 Euro sowie Investitionskosten von 517 Euro tragen. Außerdem werden sie mit einer Ausbildungspauschale belastet, die rund 210 Euro beträgt.

Kurzfristige Entlastung gefordert

Der VdK fordert die Landesregierung auf, eine Bundesrats-Initiative für eine umfassende Pflegereform anzuschieben, bei der pflegebedürftige Heimbewohner nur noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezahlen müssen. Dabei muss die Landesregierung sicherstellen, dass die Solidargemeinschaft auch alle qualitätssteigernden Standards zukünftig finanziert. Sie könne kurzfristig für Entlastung sorgen, indem sie ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkomme, für die anfallenden Ausbildungs- und Investitionskosten aufzukommen.

red

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