Kategorie Erfolgsgeschichte Reha

VdK erstreitet mehr als fünf Millionen Euro für Mitglieder

Der VdK Saarland hat 2025 für seine Mitglieder knapp 5,2 Millionen Euro an Nachzahlungen und Rentenansprüchen erstritten. Für VdK-Mitglied Sascha Peter setzte der VdK gegenüber der Deutschen Externer Link:Rentenversicherung eine medizinische Reha durch.

VdK-Mitglied Sascha Peter mit Sozialrechtsberaterin Sandra Metzen und Landesgeschäftsführer Peter Springborn. © Wiesener/VdK

Der Sozialverband VdK Saarland hat im Geschäftsjahr 2025 für seine Mitglieder knapp 5,2 Millionen Euro an Nachzahlungen und Rentenansprüchen erstritten. Insgesamt wurden knapp 5000 Verfahren abgeschlossen. Für Sascha Peter setzte der VdK gegenüber der Deutschen Rentenversicherung eine medizinische Reha durch, die es dem VdK-Mitglied ermöglichte, trotz seiner Erkrankung weiter am Erwerbsleben teilzunehmen. 

Die vom VdK bearbeiteten Fälle umfassen Anträge, Widersprüche, Klagen und Berufungen gegenüber Kostenträgern nach dem Sozialrecht. Insgesamt führten die zwölf hauptamtlichen VdK-Juristen und die ehrenamtlichen Mitarbeiter rund 14.000 Beratungsgespräche. Die 4489 Verfahren umfassten 1410 Anträge, 2264 Widersprüche und 783 Klagen sowie 32 Berufungen, wobei im Durchschnitt fast jeder zweite Widerspruch und jede zweite Klage Erfolg hatten. 

„Unsere Erfahrung zeigt: Behörden weisen Anträge oft pauschal ab, um Kosten zu sparen und weil sie davon ausgehen, dass den Betroffenen die Kraft zum Weiterkämpfen fehlt. Genau hier setzen wir an und lassen unsere Mitglieder nicht allein. Mit unserer qualifizierten Sozialrechtsberatung helfen wir ihnen, ihr Recht durchzusetzen“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. 

Zusätzliche virtuelle Geschäftsstelle

Der VdK reagiert auf die steigende Nachfrage: Zusätzlich zu den 6 Sozialberatungszentren wird gerade der Aufbau eines weiteren „virtuellen“ Sozialberatungszentrums vorbereitet, das zusätzliche Telefon- und später auch Videoberatungen anbieten soll.

An der Spitze standen 2025 der Bereich Schwerbehinderung und die gesetzliche Rentenversicherung, gefolgt von den Bereichen Pflege- und Krankenversicherung. Im Bereich der Schwerbehinderung führte jeder zweite Widerspruch und fast drei Viertel der Klagen zum Erfolg. Bei der Krankenversicherung war es jeder zweite Widerspruch und fast jede zweite Klage. 

Die VdK-Juristen helfen Mitgliedern zum Beispiel, wenn ein Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) nicht anerkannt, ein medizinisches Hilfsmittel nicht gewährt oder ein Antrag auf Rehabilitation abgelehnt wurde. Die Nachzahlungen umfassen zum Beispiel Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Witwen- und Waisenrente. Ehrenamtliche unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen, etwa auf Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung.

Medizinische Reha erstritten

Ein erfolgreicher Fall im Jahr 2025 war der von VdK-Mitglied Sascha Peter, für den der Sozialverband eine medizinische Reha durchgesetzt hat. Der 56-Jährige hat Multiple Sklerose – eine Autoimmunerkrankung, die die Nerven schädigt und schubförmig verläuft. Seit einigen Jahren leidet Sascha Peter an verschiedenen Beschwerden, darunter Schlafstörungen, Schwindel und einer chronischen Fatigue. Durch zwei erfolgreiche Rehamaßnahmen 2022 und 2024 gelang es dem VdK-Mitglied, die Schlafstörungen in den Griff zu bekommen und seinen Beruf im Außendienst weiter ausüben zu können. 

Als sich die Symptome erneut verschlechtern, stellt Sascha Peter im Mai 2025 wieder einen Reha-Antrag, der jedoch von der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) binnen einer Woche abgelehnt wird. Peter legt Widerspruch ein und wendet sich an den VdK. In der Begründung macht VdK-Sozialrechtsberaterin Sandra Metzen deutlich, dass die Erwerbsfähigkeit des VdK-Mitglieds aufgrund seiner Krankheit ernsthaft gefährdet und eine medizinische Reha deshalb medizinisch notwendig ist. Die von der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung vorgeschlagene ambulante Krankenbehandlung reiche nicht aus, um die Erwerbsfähigkeit dauerhaft zu erhalten. 

„Die Ablehnung ist umso paradoxer, als der letzte medizinische Reha-Entlassungsbericht ausdrücklich die regelmäßige jährliche Prüfung bzw. Wiederholung einer Reha empfohlen hat“, so Metzen. Zwar kann eine medizinische Reha grundsätzlich erst nach vier Jahren erneut stattfinden. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn die medinischen Voraussetzungen für eine Reha vorliegen, sprich die Erwerbsfähigkeit akut gefährdet ist. 

Nach dem Widerspruch durch den VdK lenkt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ein. Sascha Peter ist dankbar für die professionelle Rechtsberatung durch den Sozialverband: „Das Sozialrecht steckt voller verborgener Fallstricke, die man alleine gar nicht bewältigen kann. Man braucht jemanden mit echter Sach- und Fachkunde – sowohl was die Krankheit als auch die juristischen Gegebenheiten angeht – der einem zu seinem Recht verhilft.“

In der Reha sieht das VdK-Mitglied, das sich noch zu jung für eine Erwerbsminderungsrente fühlt, ein wichtiges Mittel, um – trotz der Einschränkungen durch seine Krankheit – weiter am Erwerbsleben teilnehmen zu können. „Man ist raus aus der häuslichen Verantwortung, was im Arbeitsalltag unmöglich ist. Der Körper kann endlich regenerieren, weil man genau das tut, was der Körper braucht – sei es Bewegung oder Pausen. Zudem ist der Austausch klasse: Man sitzt im selben Boot, findet sofort eine gemeinsame Basis und muss nichts erklären“, sagt Sascha Peter.