Bilanz 2024: VdK erstreitet fünf Millionen Euro
Der VdK Saarland hat 2024 für seine Mitglieder fünf Millionen Euro an Nachzahlungen und Rentenansprüchen erstritten. Für VdK-Mitglied Ursula Blasche erkämpfte der VdK vor dem Sozialgericht die Kostenübernahme eines verlorenen Hörgeräts.

Insgesamt wurden mehr als 4100 Verfahren abgeschlossen. Die vom VdK bearbeiteten Fälle umfassen Anträge, Widersprüche, Klagen und Berufungen gegenüber Kostenträgern nach dem Sozialrecht. Insgesamt führten die zwölf hauptamtlichen VdK-Juristen und die ehrenamtlichen Mitarbeiter rund 14.000 Beratungsgespräche. Die 4132 Verfahren umfassten 1561 Anträge, 1850 Widersprüche und 693 Klagen sowie 28 Berufungen, wobei im Durchschnitt fast jeder zweite Widerspruch und jede zweite Klage Erfolg hatten. „Das zeigt, dass es sich in vielen Fällen lohnt, einen Bescheid anzufechten. Unsere Erfahrung ist leider, dass Behörden tendenziell eher zuerst ablehnen, um Kosten zu sparen und viele Menschen dies aus Unwissenheit oder schlichtweg Erschöpfung hinnehmen. Deshalb unterstützen wir unsere Mitglieder durch unsere kompetente Sozialrechtsberatung dabei, ihre Rechtsansprüche gegenüber Behörden durchzusetzen“, sagt Landesgeschäftsführer Peter Springborn.
An der Spitze standen 2024 der Bereich Schwerbehinderung und die gesetzliche Rentenversicherung, gefolgt von den Bereichen Pflege- und Krankenversicherung. Im Bereich der Schwerbehinderung führte jeder zweite Widerspruch und fast drei Viertel der Klagen zum Erfolg. Bei der Pflegeversicherung war es jeder zweite Widerspruch und mehr als jede zweite Klage.
Die VdK-Juristen helfen Mitgliedern zum Beispiel, wenn ein Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) nicht anerkannt, ein medizinisches Hilfsmittel nicht gewährt oder ein Antrag auf Rehabilitation abgelehnt wurde. Die Nachzahlungen umfassen zum Beispiel Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Witwen- und Waisenrente. Ehrenamtliche unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen, etwa auf Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung.
Kostenübernahme von Hörgerät erkämpft
Ein Fall, in dem der VdK 2024 erfolgreich war, war der von VdK-Mitglied Ursula Blasche. Zwei Jahre lang kämpfte die heute 83-Jährige um die Kostenübernahme eines verlorenen Hörgeräts durch ihre Krankenkasse. Der VdK verhalf ihr in einem Klageverfahren zu ihrem Recht, nachdem ihr Widerspruch abgelehnt worden war. Ihr rechtes Hörgerät hatte Ursula Blasche, die starke Asthmatikerin ist, im Winter 2022 verloren, als sie nach dem Tragen einer FFP2-Maske schnell nach Luft schnappen musste, um einen Asthma-Anfall zu verhindern – dabei hatte sie sich die Maske schnell vom Gesicht gezogen.

Ihr Hörgeräte-Akustiker konnte sie vorübergehend mit alten Geräten versorgen. Ihr Hörvermögen und somit auch ihre Lebensqualität blieben jedoch stark eingeschränkt, so dass sie Gesprächen oder Filmen im Fernsehen kaum noch folgen konnte. Noch gravierender wirkte sich der Hörverlust auf ihre Sicherheit im Straßenverkehr aus, da sie Geräusche nicht verorten konnte.
„Das war eine schwere und auch gefährliche Zeit, weil ich nicht wusste, woher die Geräusche wie fahrende Autos, Hupen oder Fahrradklingeln kommen. Für meinen Mann war das eine große Belastung, er musste auf mich aufpassen. Über das positive Urteil war ich total erleichtert und bin dem VdK sehr dankbar. Endlich höre ich die Autos wieder und kann mich normal mit Menschen unterhalten. Ich verstehe nicht, warum Menschen wegen eines Hörgeräts so gequält werden, zumal ich wirklich sorgfältig damit umgehe“, sagt Ursula Blasche.
In ihrem ablehnenden Bescheid hatte die Krankenkasse auf die „obliegende Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Hilfsmittel“ verwiesen und dazu geraten, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. In seiner Klagebegründung verweist Sozialrechtsberater Stefan Geisler unter anderem auf ein Urteil des Sozialgerichts Speyer von 2021, wonach Versicherte einen Anspruch auf Ersatzbeschaffung eines Hörgeräts haben, unabhängig von der Frage, ob der Verlust durch Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Zudem gibt es laut der Klagebegründung im Bereich der Krankenversicherung keine Regelung, wonach der Ersatz eines Hilfsmittels abgelehnt werden könne, weil der Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sei. Vor Gericht erkannte die Krankenkasse diesen Anspruch schließlich an, nachdem das VdK-Mitglied den Verlust geschildert hatte und dabei keine grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden konnte. Die Kosten von rund 740 Euro wurden von der Krankenkasse übernommen.
„Leider haben wir vermehrt solche Fälle, vor allem bei dieser Krankenkasse. Wir können den Versicherten nur raten, nicht klein beizugeben und den Klageweg zu beschreiten, denn rechtlich ist klar, dass die Verschuldensfrage im Sozialrecht keine Rolle spielt und Hilfsmittel ersetzt werden müssen. Es ist aber leider davon auszugehen, dass viele Menschen frühzeitig aufgeben und sich spätestens nach Ablehnung des Widerspruchs das Hörgerät auf eigene Kosten wiederbeschaffen, was der Kasse natürlich viel Geld erspart. Andere wiederum haben dieses Geld schlichtweg nicht zur Verfügung. Genau dann brauchen sie unsere Hilfe, um ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagt Geisler.