Bilanz 2023: VdK erstreitet 4,55 Millionen Euro
Der Sozialverband VdK Saarland hat 2023 mehr als 4,55 Millionen Euro an Nachzahlungen und Rentenansprüchen erstritten. Für Heinz Krok, der 47 Jahre als Metzger schwer gearbeitet hat, setzte der VdK eine Erwerbsminderungsrente durch.
Im Jahr 2024 verzeichnet der Sozialverband VdK einen neuen Mitgliederrekord: Innerhalb von nur zehn Jahren stieg die Mitgliederzahl von 40.000 auf mehr als 61.000 – eine Steigerung von 50 Prozent innerhalb von nur zehn Jahren. „Für uns als Verband ist das eine gute Botschaft. Eine schlechte Botschaft ist es für die soziale Situation in unserem Land, denn dieses fast schon dramatische Wachstum zeigt, dass die Menschen die Kompetenz unserer Sozialrechtsberatung dringend brauchen, um ihre Rechtsansprüche gegenüber Behörden durchzusetzen. Viele Menschen suchen unsere Hilfe, weil sie von der Bürokratie überfordert sind und Gesetze oder Bescheide nicht verstehen“, sagt Landesgeschäftsführer Peter Springborn.
Die vom VdK bearbeiteten Fälle umfassen Anträge, Widersprüche, Klagen und Berufungen gegenüber Kostenträgern nach dem Sozialrecht. Insgesamt führten die zwölf hauptamtlichen VdK-Juristen und die ehrenamtlichen Mitarbeiter mehr als 14.000 Beratungsgespräche. Die 4226 Verfahren umfassten mehr als 1500 Anträge, über 2000 Widersprüche und 611 Klagen sowie 34 Berufungen.
An der Spitze stand 2023 traditionell der Bereich Schwerbehinderung, gefolgt von der gesetzlichen Rentenversi-cherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Im Bereich der Krankenversicherung führte jeder zweite Widerspruch und fast jede zweite Klage zum Erfolg. Auch bei der Rentenversicherung war fast jede zweite Klage erfolgreich, im Bereich der Schwerbehinderung sogar über drei Viertel. Bei der Pflegeversicherung lag die Quote bei mehr als 50 Prozent, in der Klage konnten sogar zwei Drittel der Verfahren für die Mitglieder gewonnen wer-den.
Die VdK-Juristen helfen Mitgliedern zum Beispiel, wenn ein Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) nicht anerkannt, ein medizinisches Hilfsmittel nicht gewährt oder ein Antrag auf Rehabilitation abgelehnt wurde. Die Nachzahlungen umfassen zum Beispiel Krankengeld, Erwerbsminderungsrente oder Witwen- und Waisenrente. Ehrenamtliche unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen, etwa auf Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung.
Volle Erwerbsminderungsrente nach 47 Jahren harter Arbeit erkämpft
Für Heinz Krok, der 47 Jahre als Metzger schwer gearbeitet hat und in der Folge seiner Arbeit an Polyarthrose erkrankte, setzte der VdK 2023 in einem Widerspruchsverfahren gegenüber der Deutschen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente durch. Obwohl Krok wegen schwerer physischer und psychischer Einschränkungen nicht mehr arbeiten konnte, war ihm nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit gewährt und sein Leistungsvermögen auf drei bis unter sechs Stunden täglich eingeschätzt worden.
„Das war für meinen Mann eine hohe Belastung und zusätzlicher Druck, da er auch psychisch erkrankt war. Es gab Tage, da saß er stundenlang da und hat in die Leere gestarrt. Ihm tat einfach nur noch alles weh, es war nichts mehr mit ihm anzufangen.
Die Schmerzen haben ihn teilweise auch aggressiv gemacht, dabei war er so ein lebenslustiger Mensch gewesen. Er war definitiv nicht mehr arbeitsfähig“, erinnert sich seine Frau Anke Krok.
Die Gelenkschmerzen in Knien, Schultern, Hüften, Händen und Rücken begannen vor etwa 15 Jahren. Als Metzger hat Heinz Krok jeden Tag in der Kälte gestanden und schwere Lasten geschleppt – und das sechs Tage in der Woche. „130 Schweine und 50 bis 70 Kühe oder Bullen haben wir mit acht Leuten geschlachtet. Man musste zeitweise richtig buckeln. Ich habe 45 Kilo schwere Kübel allein gehoben oder ein 120 Kilo schweres Vieh auf dem Rücken zehn Meter weit geschleppt. Trotz der Schmerzen habe ich immer weitergearbeitet und hatte fast nie einen Krankenschein“, erinnert sich Krok.
Im Jahr 2020 verschlimmern sich die Schmerzen so stark, dass Krok nicht mehr arbeiten kann. Zudem erleidet er bei einer Biopsie auf Prostatakrebs eine Blutvergiftung, die ihn fast das Leben kostet. Er wird arbeitsunfähig und erhält Krankengeld. Die Schmerzmittel zeigen wenig Wirkung, so dass Heinz Krok nachts kaum schläft und immer antriebsloser wird. Im November 2021 stellt der damals 61-Jährige einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente, der jedoch abgelehnt wird.
Da Heinz Krok bereits mit 14 eine Metzgerlehre begonnen hatte, hatte er nach 47 Arbeitsjahren das Renteneintrittsalter dennoch noch nicht erreicht. Weil ihm die Deutsche Rentenversicherung nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, hätte Krok dem Arbeitsmarkt bis zu sechs Stunden täglich zur Verfügung stehen müssen – bis Juli 2024. Die Leistungen in Höhe von 391 Euro hätten nicht ausgereicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei einer Frühverrentung hätte Krok hohe Abschläge in Kauf nehmen müssen – und das, obwohl er bereits 47 Jahre gearbeitet hat.
In ihrer Widerspruchsbegründung macht VdK-Sozialrechtsberaterin Sandra Fixemer-Kleemann deutlich, dass Heinz Krok aufgrund seiner Schmerzen und Depressionen „weder physisch, noch psychisch dazu in der Lage ist, wenigstens drei Stunden täglich zu arbeiten“. Zudem werden weitere ärztliche Gutachten angefordert. Im Juli 2023 dann der VdK-Erfolg: Die Deutsche Rentenversicherung erkennt die volle Erwerbsminderungsrente an.
„Das war eine große Erleichterung. Ich habe mein Leben lang hart gearbeitet, wenig verdient, meine Gesundheit dabei ruiniert und soll dann noch Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen oder weiterarbeiten, obwohl ich nur noch Schmerzen habe und extrem antriebslos bin. Obwohl ich so viel gearbeitet habe, erkennt die Gesellschaft diese Leistung nicht an. Das ist ungerecht und hat mich zusätzlich fertig gemacht“, sagt Krok. Heute geht es dem 64-Jährigen psychisch besser – er kann wieder in Grenzen Fahrrad fahren und Angeln gehen – auch wenn die Schmerzen bleiben.