Kategorie Soziale Gerechtigkeit Kindergrundsicherung Armut & Umverteilung

Bessere Bedingungen für die schulische Integrationshilfe

Dass der saarländische Ministerrat die Vergütung in der schulischen Eingliederungshilfe verbessert und damit das Recht von Kindern mit Behinderung auf den Schulbesuch untermauert, begrüßt der Sozialverband VdK Saarland ausdrücklich.

Der Verband hat sich seit Jahren für das Recht auf Bildung von Kindern mit Behinderung eingesetzt. „Das ist ein Erfolg für die Eltern behinderter Kinder im Saarland und lässt etliche Familien im Saarland hoffen, beim Schulbesuch ihres Kindes endlich zuverlässiger unterstützt zu werden“, so VdK-Landesvorstandsmitglied Daniel Bieber, der auch Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist.

Schon seit Langem macht der Sozialverband VdK Saarland auf die schwierige Situation von Familien mit behindertem Kind aufmerksam, deren Schulbesuch nur mit Integrationshilfe möglich ist. „Ein Kind mit Einschränkungen zu begleiten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die motiviertes und gut geschultes Personal erfordert. Wir haben die prekären Arbeitsbedingungen scharf kritisiert, weil sie zu häufigen Wechseln und wochenlangen Ausfällen von Assistenzkräften führten, worunter die betroffenen Familien leiden“, so Bieber. Rund 3 Millionen Euro jährlich stellt die Landesregierung nun zur Verfügung, um den Beschäftigten in der Schulassistenz eine tarifliche Entlohnung zu ermöglichen.

Zudem bekennt sich die Landesregierung zu einer Lösung mit festem Personal-Pool, die derzeit in Modell-Projekten erprobt wird. Dabei ist die Integrationshilfe nicht an ein bestimmtes Kind gebunden ist, so dass die Betreuung auch im Krankheitsfall durchgängig gesichert ist. Der Sozialverband VdK Saarland fordert, diese Pool-Modelle schnellstmöglich an allen Schulen im Saarland einzuführen. „Kinder mit Behinderung haben das Recht, eine Regelschule zu besuchen, am Gemeinschaftsleben teilzuhaben und auf ihrem Weg individuell gefördert zu werden. Inklusion beginnt von klein auf, weshalb auch der weitere Ausbau inklusiver Kitas dringend notwendig ist“, sagt Bieber. Wo allerdings eine 1:1-Betreuung nötig ist, müsse diese auch unter den Bedingungen der Pool-Lösung weiter beibehalten werden.

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