Kategorie Behinderung Gesundheitssystem

Beamte in der GKV: Zuschuss dringend notwendig

Der Sozialverband VdK Saarland fordert die Landesregierung auf, für saarländische Beamtinnen und Beamte endlich ein echtes Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) durch Einführung einer pauschalen Beihilfe zu schaffen.

Verbeamtete Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen derzeit in der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung die vollen Krankenkassenbeiträge bezahlen – also auch den Anteil, den bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt. Aus Sicht des VdK braucht es dringend einen Zuschuss zu den Beiträgen, wie es bereits viele andere Bundesländer praktizieren. 

„Die Landesregierung darf die Entscheidung über die pauschale Beihilfe nicht auf die lange Bank schieben. Wir reden nicht von Beamten-Privilegien, sondern von Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, die aufgrund des aktuellen Systems in der privaten Krankenversicherung nicht oder nur mit hohen Risikozuschlägen aufgenommen werden und somit die volle Höhe der Krankenkassenbeiträge alleine stemmen müssen“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. Für Beamtinnen und Beamten in niedrigen Besoldungsgruppen sei das aktuelle Beihilfesystem eine enorme Kostenfalle und schrecke auch davor ab, in den Landesdienst einzutreten. 

Bereits im Februar 2024 hatten das saarländische Finanz- und das Innenministerium gegenüber der Saarbrücker Zeitung angekündigt, die Umsetzung der pauschalen Beihilfe zu prüfen. Auf Nachfrage des Sozialverband VdK Saarland beim Innenministerium von Mai 2025 hieß es, diese Prüfung sei noch im Gange, eine „direkte Übertragung bestehender Lösungen aus anderen Ländern (…) nicht ohne weiteres möglich“ und „Zeitpunkt und Ausgestaltung der Einführung der pauschalen Beihilfe offen“. 

Für den Sozialverband VdK Saarland fehlt ein klares Bekenntnis der Landesregierung, für Beamtinnen und Beamte zeitnah einen gerechten Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung einzurichten. „Die Ungleichbehandlung muss im Sinne der Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beendet werden. Mehr als die Hälfte aller Bundesländer praktiziert inzwischen das Hamburger Modell. Die Umsetzung sollte auch im Saarland möglich sein“, so Springborn weiter. 

Zur pauschalen Beihilfe

Im Jahr 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe eingeführt. Weitere Bundesländer folgten dem sogenannten Hamburger Modell beziehungsweise haben die Einführung im Koalitionsvertrag festgelegt, darunter Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Thüringen.

Auf Bundesebene fordert die SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands eine Bürgerversicherung, die den gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung für alle gewährleistet. Aus Sicht des Sozialverband VdK Saarland wäre die Einführung der pauschalen Beihilfe ein erster Schritt auf Landesebene, um eine solidarische Versicherung und gerechte Finanzierung voranzutreiben.