Entlastungsbudget für pflegende Angehörige
Entlastungsbudget für pflegende Angehörige
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine neue Leistung der Externer Link:Pflegeversicherung: den gemeinsamen Jahresbetrag - auch Entlastungsbudget genannt -, der durch die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege geschaffen wurde.
Die Beiträge für die sogenannte Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden jetzt zu einem einheitlichen Entlastungsbudget zusammengelegt, das pro Jahr 3.539 Euro beträgt und von den Betroffenen flexibel je nach Bedarf eingesetzt werden kann. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 zuerkannt bekommen hat.
Neu ist außerdem, dass die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der maximalen Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege angeglichen wird. Auch das Pflegegeld kann über diesen ganzen Zeitraum hinweg weiterhin zu 50 Prozent bezogen werden.